Argentinien Einreisebestimmungen



Reisepass:
ist allgemein erforderlich. Der Reisepass (oder der vorläufige Reisepass) muss bei Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Ein Personalausweis ist bei der Einreise nicht ausreichend.
Bei der Einreise in Argentinien werden von jedem Reisenden Porträtfotos erstellt sowie Fingerabdrücke gescannt.

Visum:
Ist allgemein erforderlich. Für touristische Reisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen in Argentinien benötigen Staatsbürger von EU-Ländern, der Schweiz und der Türkei jedoch kein Visum. Staatsbürger von Grossbritannien reisen bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von 30 Tagen visumfrei in Argentinien.

Studenten, die aus Studiengründen nach Argentinien kommen benötigen ein Visum. Ebenso Geschäftsreisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Es wird empfohlen, sich vor der Abreise beim argentinischen Konsulat über die genauen Visabestimmungen für Erwerbs- und Studienaufenthalte zu erkundigen.

Transit:
visumpflichtige Besucher, die den Transitraum nicht verlassen, die über die nötigen Weiterreisedokumente verfügen und innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, benötigen kein Visum.
 
Rückreiseticket:
Bei der Einreise nach Argentinien muss ein Rückreiseticket vorliegen.

Einreise mit Kindern:
Jeses Kind benötigt ein eigenes Reisedokument. Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig, das heisst, dass auch die Kinderreisepässe und Kinderausweise bei der Einreise in Argentinien noch mindestens drei Monate gültig sein müssen.

Deutschland: akzeptiert wird der deutsche Kinderausweis oder ein eigener Reisepass. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgestellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Österreich: für Kinder wird ein eigener Reisepass benötigt.

Schweiz: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.

Minderjährige, die jünger als 18 Jahre sind, benötigen für die Ein- und Ausreise eine Genehmigung der Sorgeberechtigten.
Falls Sorgeberechtigte alleine mit minderjährigen Kinder nach Argentinien einreisen, wird eine Genehmigung des zweiten Sorgeberechtigten verlangt. Falls alleiniges Sorgerecht besteht oder der Sorgeberechtigte verwitwet ist, muss dies ebenfalls nachgewiesen werden.
Die genannten Nachweise und Einwilligungen müssen vom argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Um Probleme zu vermeiden, sollte diese Genehmigungen in das Spanische verfasst/übersetzt sein.

Antragstellung:
Bei den konsularischen Vertretungen Argentiniens (siehe wichtige Adressen Argentinien). Dies muss über direkten Kontakt mit dem Antragsteller geschehen, Visumvermittler sind nicht zugelassen.

Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise über ausreichend Geldmittel verfügen.

Aufenthaltsgenehmigung:
Sind Aufenthalte von mehr als 3 Monaten in Argentinien geplant, muss bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Hier kann der Aufenthalt auf maximal 6 Monate verlängert werden. Auf diese Verlängerung besteht jedoch kein juristischer Anspruch.

Einreise mit Haustieren:
Katzen und Hunde benötigen einen Impf- und Gesundheitsausweis. Für Tiere älter als 3 Monate muss eine Tollwutimpfung nachgewiesen werden. 24 Stunden vor Ankunft muss die Airline den Zielflughafen über den Tiertransport informieren.
Autor: Remo Nemitz

 

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