Grönland: Einreisebestimmungen



Grönland ist zwar ein gleichberechtigter Teil Dänemarks, jedoch gehört Grönland nicht zum Schengenraum. Daher gelten hier andere Einreisebestimmungen als für Dänemark.

Reisepass
ist zur für die Einreise nach Grönland allgemein erforderlich. Bei der Einreise muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visum
Staatsangehörige der EU-Länder (Ausnahmen Rumänien und Bulgarien) und der Schweiz benötigen für einen Aufenthalt von maximal 3 Monaten in Grönland kein Visum. Dies gilt sowohl für Touristen als auch für Geschäftsreisende.

Einreise mit Kindern
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Reisedokument.

Deutschland: Eigener Reisepass für Kinder ist notwendig. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgestellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Österreich: für Kinder ist ein eigener Reisepass nötig.

Schweiz: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.

Für Besuch des militärischen Sperrgebietes rund um die Thule Airbase/Pittuffik ist eine Sondergenehmigung des dänischen Aussenministeriums bzw. einer dänischen Botschaften nötig. Bantragen Sie die Genehmigung rechtzeitig.
Falls Besucher ohne Genehmigung im Sperrbezirk angetroffen werden, können diese aus Grönland verwiesen werden.

Sondergenehmigungen sind ausserdem für Reisen zu den Gletschern und Bergen im Inneren des Grönlands, in den Nationalpark sowie für archäologische und geologische Forschungen notwendig. Der Antrag auf diese Genehmigungen muss spätestens 3 Monate vor Reisebeginn beim Danish Polar Centre gestellt werden.

Adressen der angesprochenen Institutionen: wichtige Adressen für Reisen nach Grönland.

Autor: Remo Nemitz

 

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