Antigua und Barbuda - Visabestimmungen
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Reisepass:
ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mindestens eine leere Seiten enthalten.
Visum:
Visum:
ist zwar allgemein erforderlich, es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen:
Staatsbürger von EU-Ländern und der Schweiz benötigen für für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten kein Visum (bis 6 Monate verlängerbar), britische Staatsbürger sind bis zu einem Aufenthalt von 6 Monaten visafrei.
Normalerweise visumpflichtige Reisende, die morgens mit einem Kreuzfahrtschiff in Antigua und Barbuda ankommen und spätestens am selben Tag abends wieder mit dem Kreuzfahrtschiff abreisen, benötigen ebenfalls kein Visum.
Transit:
Staatsbürger von EU-Ländern und der Schweiz benötigen für für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten kein Visum (bis 6 Monate verlängerbar), britische Staatsbürger sind bis zu einem Aufenthalt von 6 Monaten visafrei.
Normalerweise visumpflichtige Reisende, die morgens mit einem Kreuzfahrtschiff in Antigua und Barbuda ankommen und spätestens am selben Tag abends wieder mit dem Kreuzfahrtschiff abreisen, benötigen ebenfalls kein Visum.
Transit:
visumpflichtige Besucher, die den transitraum nicht verlassen, die über die nötigen Weiterreisedokumente verfügen und innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, benötigen kein Visum.
Visagebühren:
Einzelvisum: 30 Britische Pfund, Mehrfachvisum: 40 Britische Pfund.
Antragstellung:
Visagebühren:
Einzelvisum: 30 Britische Pfund, Mehrfachvisum: 40 Britische Pfund.
Antragstellung:
ist persönlich oder per Post bei der High Commission möglich
Gültigkeitsdauer:
Einzelvisum: gültig für 3 Monate ab Ausstellungsdatum
Mehrfachvisum 6 Monate
Bearbeitungszeit: min. 3 Werktage
Einreise mit Kindern
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig.
Deutschland: akzeptiert wird der deutsche Kinderausweis oder ein eigener Reisepass. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgestellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Das Kind muss bei der Einreise von mindestens einem Elternteil oder Sorgeberechtigten begleitet werden. Ausserdem müssen für Kinder eigene Weiter- oder Rückflugtickets vorliegen.
Österreich: bis zum vollendeten 12. Lebensjahres des Kindes ist es möglich, das Kind im Reisepass eines begleitenden Elternteilseinzutragen. Ebenso wird ein eigener Reisepass akzeptiert. Ausserdem müssen für Kinder eigene Weiter- oder Rückflugtickets vorliegen.
Schweiz: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig Ausserdem müssen für Kinder eigene Weiter- oder Rückflugtickets vorliegen.
Aufenthaltsgenehmigung
Ist ein Aufenthalt von mehr als 6 Monaten geplant, benötigen Deutsche, Schweizer und Österreicher eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese muss vor Ort beantragt werden: Commissioner of Police, P.O. Box 132, Police Headquarters, American Road, St. Johns (Telefon: 462 0360, Fax: 462 0954).
Einreise mit Haustieren
Es ist nicht erlaubt, aus Deutschland, der Schweiz oder Österreich Haustiere nach Antigua und Barbuda einzuführen.
Gültigkeitsdauer:
Einzelvisum: gültig für 3 Monate ab Ausstellungsdatum
Mehrfachvisum 6 Monate
Bearbeitungszeit: min. 3 Werktage
Einreise mit Kindern
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig.
Deutschland: akzeptiert wird der deutsche Kinderausweis oder ein eigener Reisepass. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgestellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Das Kind muss bei der Einreise von mindestens einem Elternteil oder Sorgeberechtigten begleitet werden. Ausserdem müssen für Kinder eigene Weiter- oder Rückflugtickets vorliegen.
Österreich: bis zum vollendeten 12. Lebensjahres des Kindes ist es möglich, das Kind im Reisepass eines begleitenden Elternteilseinzutragen. Ebenso wird ein eigener Reisepass akzeptiert. Ausserdem müssen für Kinder eigene Weiter- oder Rückflugtickets vorliegen.
Schweiz: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig Ausserdem müssen für Kinder eigene Weiter- oder Rückflugtickets vorliegen.
Aufenthaltsgenehmigung
Ist ein Aufenthalt von mehr als 6 Monaten geplant, benötigen Deutsche, Schweizer und Österreicher eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese muss vor Ort beantragt werden: Commissioner of Police, P.O. Box 132, Police Headquarters, American Road, St. Johns (Telefon: 462 0360, Fax: 462 0954).
Einreise mit Haustieren
Es ist nicht erlaubt, aus Deutschland, der Schweiz oder Österreich Haustiere nach Antigua und Barbuda einzuführen.

