Argentinien Einreisebestimmungen
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Reisepass:
ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein
Visum:
Ist allgemein erforderlich. Für touristische Reisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen in Argentinien benötigen Staatsbürger von EU-Ländern, der Schweiz und der Türkei jedoch kein Visum. Staatsbürger von Grossbritannien reisen bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von 30 Tagen visumfrei in Argentinien.
Studenten, die aus Studiengründen nach Argentinien kommen benötigen ein Visum. Ebenso Geschäftsreisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Transit:
visumpflichtige Besucher, die den Transitraum nicht verlassen, die über die nötigen Weiterreisedokumente verfügen und innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, benötigen kein Visum.
Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig.
Deutsche: akzeptiert wird der deutsche Kinderausweis oder ein eigener Reisepass. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgstellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Österreicher: bis zum vollendeten 5. Lebensjahres des Kindes ist es möglich, das Kind im Reisepass eines begleitenden Elternteilseinzutragen. Ebenso wird ein eigener Reisepass akzeptiert.
Schweizer: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.
Minderjährige, die jünger als 18 Jahre sind, benötigen für die Ein- und Ausreise eine Genehmigung der Erziehungsberechtigten, um Probleme zu vermeiden, sollte diese Genehmigung in das Spanische verfasst/übersetzt sein.
Falls Erziehungsberechtigte alleine mit minderjährigen Kinder nach Argentinien einreisen, wird eine Genehmigung des zweiten Erziehungsberechtigten verlangt. Falls alleiniges Sorgerecht besteht oder der Erziehungsberechtigte verwitwet ist, muss dies ebenfalls nachgewiesen werden.
Antragstellung:
Bei den konsularischen Vertretungen Argentiniens (siehe wichtige Adressen Argentinien). Dies muss über direkten Kontakt mit dem Antragsteller geschehen, Visumvermittler sind nicht zugelassen.
Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise über ausreichend Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung:
Sind Aufenthalte von mehr als 3 Monaten in Argentinien geplant, muss beim Innenmisterium eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Hier kann der Aufenthalt auf maximal 6 Monate verlängert werden.
Einreise mit Haustieren:
Katzen und Hunde benötigen einen Impf- und Gesundheitsausweis. Für Tiere älter als 3 Monate muss eine Tollwutimpfung nachgewiesen werden. 24 Stunden vor Ankunft muss die Airline den Zielflughafen über den Tiertransport informieren.

