Costa Rica - Einreisebestimmungen



Reisepass:
ist allgemein für Reisen in Costa Rica erforderlich. Der Reisepass (oder auch der vorläufige Reisepass) muss in gutem Zustand sein und bei Einreise noch mindestens 180 Tage gültig sein.

Visum:
Für touristische Reisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen in Costa Rica benötigen Staatsbürger von EU-Ländern und der Schweiz kein Visum. Es kann bei der Einreise jedoch vorkommen, dass der zuständige Beamte eine Aufenthaltsdauer von 30 oder 60 Tagen in den Reisepass einträgt. Achten Sie hier auf die benötigte Aufenthaltsdauer.
Staatsbürger der Türkei reisen bis zu 30 Tagen in Costa Rica visumfrei.
Falls Sie einen längeren Aufenthalt in Costa Rica planen oder falls Sie aus anderen Gründen einreisen (z.B. Studium oder Praktikum), müssen Sie vor der Abreise nach Costa Rica eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Zu beachten ist, dass zahlreiche Flüge nach Costa Rica in den USA zwischenlanden. Daher müssen auch die Einreisestimmungen der USA beachtet werden.

Transit:
Reisende, die normalerweise visumpflichtig wären, benötigen kein Transitvisum, wenn sie den Flughafeb nicht verlassen, innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen und gültige Weiter- oder Rückreisedokumente vorweisen können. Einige Staaten sid von dieser Regelung jedoch ausgenommen, erkundigen Sie sich hierzu bei der zusatändigen Vertretung Costa Ricas.

Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig. Das heisst auch, dass bei Zwischenlandungen in den USa die dortigen Visabestimmungen zu beachten sind.

Deutschland: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass mit Lichtbild. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgestellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Österreich: für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.

Schweiz: für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.

Minderjährige, die allein reisen, benötigen einen Reisepass und eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Minderjährige, die sich nicht mit beiden Elternteilen aus Costa Rica ausreisen, müssen oft eine Einwilligungserklärung der/des nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten vorlegen. Einen genauen Überblick über die geforderten Dokumente geben die zuständigen Vetretungen Costa Ricas.


Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise über ausreichend Geldmittel verfügen. Man muss bei der Einreise nachweisen, wie der Aufenthalt in Costa Rica finanziert wird (hier können Sie z.B. Bargeld, Reiseschecks oder Kreditkarten im Wert von mindestens 500,- US$ abhängig von der Reisedauer vorlegen). Bei der Einreise müssen Reisende ausserdem ein Weiter- oder Rückreiseticket vorweisen können.

Impfungen:
Informationen zu empfohlenen Impfungen, Gesundheitsrisiken und Hygiene in Costa Rica finden Sie im Kapitel Costa Rica - Gesundheit und Krankheiten.
 
Einreise mit Haustieren:
Hunde und Katzen benötigen bei der Einfuhr nach Costa Rica ein beglaubigtes Gesundheitszeugnis, das belegt, dass das Tier krankheitsfrei ist, einen internationalen Impfausweis mit dem Nachweis einer Tollwutimpfung. Sollten Hunde oder Katzen als Fracht transportiert werden, ist auch eine Einfuhrgenehmigung der Salubridad Publica Veterinaria in San José notwendig.
Für die Einfuhr von Papageien muss das Landwirtschaftsministerium eine Einfuhrgenehmigung austellen. Eine Voraussetzung für die Einfuhr von Papageien ist, dass die Vögel ihrem Besitzer bereits 6 Monate gehören. Die zuständige Vertretung Costa Ricas muss vor der einfuhr ein Gesundheitszeugnis für Papageien ausgestellt haben, das bestätigt, dass der Vogel von Ornithose, Salmonellen, Papageienseuche und weiteren ansteckenden Krankheiten frei ist.
Autor: Remo Nemitz

 

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