El Salvador: Einreise- und Visabestimmungen
|
|
Reisepass:
ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Für die Einreise mit dem Flugzeug ist ein Rück- oder Weiterreiseticket erforderlich.
Visum:
Für touristische Reisen von bis zu 90 Tagen benötigen Staatsangehörige von EU-Ländern sowie der Schweiz und der Türkei kein Visum. Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass die Bewilligung, die im Pass eingetragen wird, für den gesamten Aufenthalt (bis zu 90 Tagen) eingetragen wird, um eine spätere Verlängerung der Einreisebewilligung zu vermeiden. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen in diesem Raum zulässig ist. Bei Einreise von einem anderen CA-4-Staat erhalten Reisende keinen Aus- und Einreisestempel.
Transit:
visumpflichtige Besucher, die über die nötigen Weiterreisedokumente verfügen, mit dem nächsten Anschlussflug weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum. Dies gilt jedoch nicht für alle Länder. in diesem Fall wird ein Transitvisum gefordert. Informieren Sie sich hierzu bei der zuständigen diplomatischen Vertretung von El Salvador.
Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig.
Deutschland: der deutsche Kinderausweis wird nicht akzeptiert, ein eigener Reisepass ist notwendig.
Österreicher: bis zum vollendeten 12. Lebensjahres des Kindes ist es möglich, das Kind im Reisepass eines begleitenden Elternteilseinzutragen. Ebenso wird ein eigener Reisepass akzeptiert.
Schweizer: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.
Aufenthaltsgenehmigung:
Anträge zur Aufenthaltsgenehmigung für El Salvador können an das Innenministerium, Centro de Gobierno in San Salvador gerichtet werden.
Einreise mit Haustieren:
