Jamaika Einreisebestimmungen



Reisepass:
ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate  über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein. Für die Einreise mit dem Flugzeug ist ein Rück- oder Weiterreiseticket erforderlich.

Visum:
Für touristische Reisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 3 Monaten in Jamaika benötigen Staatsbürger von Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Türkei kein Visum.

Für geschäftliche Reisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 30 Tagen in Jamaika benötigen Staatsbürger von Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Türkei seit März 2005 kein Visum mehr.

Eine Verlängerung des Aufenthalts ist vor Ort möglich und kann direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.


Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig.

Deutschland: akzeptiert wird der deutsche Kinderausweis mit Lichtbild (bis zum 16. Lebensjahr) oder ein eigener Reisepass. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgestellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Österreich: eigener Reisepass.

Schweiz: eigener Reisepass.

Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise über ausreichend Geldmittel verfügen.
 
Impfungen:

genaue Informationen zu empfohlenen und geforderten Impfungen für Reisen auf Jamaika erhalten sie im Kapitel Jamaika - Gesundheit und Krankheiten.

Einreise mit Haustieren:
Aus Deutschland, der Schweiz und Österreich dürfen keine Hunde und Katzen nach Jamaika eingeführt werden. Vögel dürfen generell nicht nach Jamaika eingeführt werden.





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