Kanada - Einreisebestimmungen
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Reisepass:
ist allgemein erforderlich, dieser muss bis zum Ende der Rückreise gültig sein. Es empfiehlt sich jedoch darauf zu achten, dass der Reisepass noch 6 Monate nach dem Aufenthalt gültig ist, da dies von einigen Fluggesellschaften verlangt wird. Bei der Einreise müssen Reisende ein Weiter- oder Rückreiseticket vorweisen können.
ist allgemein erforderlich, dieser muss bis zum Ende der Rückreise gültig sein. Es empfiehlt sich jedoch darauf zu achten, dass der Reisepass noch 6 Monate nach dem Aufenthalt gültig ist, da dies von einigen Fluggesellschaften verlangt wird. Bei der Einreise müssen Reisende ein Weiter- oder Rückreiseticket vorweisen können.
Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der Einreise nach Kanada sowie auf innerkanadischen Flügen ist deshalb vermehrt mit zeitaufwändigen Kontrollen zu rechnen. Deshalb sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle Dokumente, die Sie für die Ein- und Weiterreise benötigen, mit sich führen.
Visum:
Visum:
Für touristische und geschäftliche Reisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 6 Monaten in Kanada benötigen Staatsbürger von EU-Ländern (Ausnahmen Bulgarien und Rumänien) und der Schweiz kein Visum.
Zu beachten ist, dass zahlreiche Flüge nach Kanada in den USA zwischenlanden. Daher müssen auch die Einreisestimmungen der USA beachtet werden.
Personen, die durch Ihre Einreise die Gesundheit von kanadischen Staatsbürgern gefährden könnten, werden grundsätzlich nicht für die Einreise nach Kanada zugelassen. Dist gilt normalerweise auch für Personen, die eine kriminelle Vergangenheit haben und/oder Straftaten begangen haben. Wenden Sie sich in diesen Fällen vor der Abreise nach Kanada an die Visa-Abteilung der zuständigen kanadischen Vertretung.
Apis - Advanced Passenger Information System:
Durch das System Apis wird von den Fluggesellschaften verlangt, personenbezogenen Daten der Passagiere zu registrieren. Hierzu gehören Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Art des Reisedokuments, Passnummer, Nationalität und Land des Wohnsitzes.
Es ist möglich, diese Daten bereits vor der Abreise in einem Online-Formular https://res.aircanada.ca/APIS/?APISVendor=ACO&Lang=DE einzugeben. Ansonsten werden die Informationen beim Check-In erfasst.
Durch das System Apis wird von den Fluggesellschaften verlangt, personenbezogenen Daten der Passagiere zu registrieren. Hierzu gehören Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Art des Reisedokuments, Passnummer, Nationalität und Land des Wohnsitzes.
Es ist möglich, diese Daten bereits vor der Abreise in einem Online-Formular https://res.aircanada.ca/APIS/?APISVendor=ACO&Lang=DE einzugeben. Ansonsten werden die Informationen beim Check-In erfasst.
Verlängerung des Aufenthalts:
Mindestens 3 Wochen bevor der genehmigte Aufenthalt in Kanada abläuft, muss eine gewünschte Verlängerung beim Case Processing Centre (CPC) in Vegreville (Alberta) beantragt werden.
Aufenthaltsgenehmigung:
Um eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung für Kanada zu bekommen, ist eine Arbeitserlaubnis nötig. Für ein (zeitweiliges) Studium, eine Studienreise oder Zeitarbeit ist vor der Einreise eine entsprechende (gebührenpflichtige) Erlaubnis notwendig, nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen kanadischen Botschaft (Siehe Kanada - wichtige Adressen). Mit einer gültigen Studienerlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung wird bei Rückkehr aus den USA oder St. Pierre und Miquelon kein zusätzliches Visum für Kanada gefordert. Reisende älter als 18 Jahre, die länger als 6 Monate in Kanada arbeiten wollen, müssen aus jedem Land, in dem sie seit ihrem 18. Lebensjahr länger als 6 Monate gelebt haben, ein polizeiliches Führungszeugnis (im Original) vorweisen.
Um eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung für Kanada zu bekommen, ist eine Arbeitserlaubnis nötig. Für ein (zeitweiliges) Studium, eine Studienreise oder Zeitarbeit ist vor der Einreise eine entsprechende (gebührenpflichtige) Erlaubnis notwendig, nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen kanadischen Botschaft (Siehe Kanada - wichtige Adressen). Mit einer gültigen Studienerlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung wird bei Rückkehr aus den USA oder St. Pierre und Miquelon kein zusätzliches Visum für Kanada gefordert. Reisende älter als 18 Jahre, die länger als 6 Monate in Kanada arbeiten wollen, müssen aus jedem Land, in dem sie seit ihrem 18. Lebensjahr länger als 6 Monate gelebt haben, ein polizeiliches Führungszeugnis (im Original) vorweisen.
Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig.
Deutschland: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgestellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Ein Eintrag des Kindes im Reisepass eines Elternteils ist ebenfalls für die Ein- und Ausreise ausreichend.
Österreich: bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist der Eintrag im Reisepass eines mitreisenden Elternteils möglich, danach eigener Reisepass.
Schweiz: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.
Kinder ab 18 Jahren aus visumpflichtigen Nationen müssen einen eigenen Visumantrag stellen. Es wird empfohlen, dass Kinder unter 18 Jahren, die mit nur einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten bzw. allein oder einer anderen Person reisen, eine schriftliche Erlaubnis des nicht mitreisenden Elternteils und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes einreichen. Der mitreisende Elternteil sollte in Kanada Dokumente bei sich haben, die nachweisen, dass es sich um das eigene Kind handelt.
Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise über ausreichend Geldmittel verfügen.
Impfungen:
Informationen zu empfohlenen Impfungen, Gesundheitsrisiken und Hygiene in Kanada finden Sie im Kapitel Kanada - Gesundheit und Krankheiten.
Einreise mit Haustieren:
Um Katzen oder Hunde aus tollwutfreien Ländern nach Kanada einzuführen, muss ein Zertifikat eines lizenzierten Tierarztes vorzuliegen. In diesem Zertifikat muss das Tier deutlich identifiziert und bescheinigt werden, dass in dem Herkunftsland in den vergangenen 6 Monate keine Tollwut aufgetreten ist und das Tier in diesem Zeitraum dieses Land nicht verlassen hat. Von dieser Regelung sind Katzen und Hunde, die jünger als 3 Monate sind.
Katzen und Hunde jünger als 8 Monate, die bei der Einfuhr nach Kanada nicht vom Besitzer begleitet werden, wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis beötigt.
Sollte im Herkunftsland von einzuführenden Katzen oder Hunden Tollwut auftreten, muss ein gültiges Tollwutimpfzertifikat eines lizenzierten Tierarztes vorliegen. Dieses Zertifikat muss in französisch oder englisch verfasst sein.
Um Katzen oder Hunde aus tollwutfreien Ländern nach Kanada einzuführen, muss ein Zertifikat eines lizenzierten Tierarztes vorzuliegen. In diesem Zertifikat muss das Tier deutlich identifiziert und bescheinigt werden, dass in dem Herkunftsland in den vergangenen 6 Monate keine Tollwut aufgetreten ist und das Tier in diesem Zeitraum dieses Land nicht verlassen hat. Von dieser Regelung sind Katzen und Hunde, die jünger als 3 Monate sind.
Katzen und Hunde jünger als 8 Monate, die bei der Einfuhr nach Kanada nicht vom Besitzer begleitet werden, wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis beötigt.
Sollte im Herkunftsland von einzuführenden Katzen oder Hunden Tollwut auftreten, muss ein gültiges Tollwutimpfzertifikat eines lizenzierten Tierarztes vorliegen. Dieses Zertifikat muss in französisch oder englisch verfasst sein.
Um Vögel nach Kanada einzuführen, ist eine Einfuhrgenehmigung, unter Umständen auch eine Genehmigung des Canadian Wildlife Service erforderlich. Aktuelle Hinweise finden Sie auf www.inspection.gc.ca. Sollen Vögel aus den USA nach Kanada eingeführt werden, muss ein Eigentumsnachweis vorliegen, ausserdem müssen die Vögel bei der Einfuhr nach Kanada für gesund befunden werden.

