Kanada - Einreisebestimmungen



Kanada hat in der Vergangenheit die Sicherheitskontrollen zum Schutz vor Terrorangriffen verschärft. Sie müssen daher sowohl bei internationalen Flügen nach Kanada als auch bei innerkanadischen Flügen mit zum Teil langen Kontrollen rechnen. Sie sollten immer die erforderlichen Reisedokumente (wie weiter unten angegeben) bei sich haben.
 
Reisepass:
ist für Reisen nach Kanada allgemein erforderlich, der Reisepass (oder der vorläufige Reisepass) muss bis mindestens bis zum Ende der Rückreise gültig sein. Es empfiehlt sich jedoch darauf zu achten, dass der Reisepass noch 6 Monate nach dem Aufenthalt gültig ist, da dies von einigen Fluggesellschaften verlangt wird. Ein Personalausweis ist zur Einreise nach Kanada nicht ausreichend.
Bei der Einreise nach Kanada müssen Reisende ein Weiter- oder Rückreiseticket vorweisen können.

Visum:
Für touristische und geschäftliche Reisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 6 Monaten in Kanada benötigen Staatsbürger von EU-Ländern (Ausnahmen Bulgarien, Tschechien und Rumänien) und der Schweiz kein Visum.
Zu beachten ist jedoch, dass zahlreiche Flüge nach Kanada in den USA zwischenlanden. Daher müssen auch die Einreisestimmungen der USA beachtet werden.
 
Sowohl Reisende, die für Kanada eine Gesundheitsgefahr darstellen können, als auch Personen, die eine kriminelle Vergangenheit und/oder Straftaten befgengen haben, dürfen nicht nach Kanada einreisen. Hier wird empfohlen, sich vor dem Abflug an die zuständige diplomatische Vertretung Kanadas (für Deutschland die kanadische Botschaft in Wien, siehe Kanada - wichtige Adressen) zu wenden.
 
Bei der Einreise werden Ihnen von einem Beamten Fragen u.a. zu Ihren finanziellen Mitteln gestellt, die die Kosten für Ihren Aufenthalt decken sollen. Wenn Sie diese und ein Rück- bzw. Weiterreiseticket nachweisen können, erhalten Sie einen Einreisestempel.
 
Apis - Advanced Passenger Information System:
Durch das System Apis wird von den Fluggesellschaften verlangt, personenbezogenen Daten der Passagiere zu registrieren. Hierzu gehören Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Art des Reisedokuments, Passnummer, Nationalität und Land des Wohnsitzes.
Es ist möglich, diese Daten bereits vor der Abreise in einem Online-Formular https://res.aircanada.ca/APIS/?APISVendor=ACO&Lang=DE einzugeben. Ansonsten werden die Informationen beim Check-In erfasst.
 
Verlängerung des Aufenthalts:
Mindestens 3 Wochen bevor der genehmigte Aufenthalt in Kanada abläuft, muss eine gewünschte Verlängerung beim Case Processing Centre (CPC) in Vegreville (Alberta) beantragt werden.
 
Aufenthaltsgenehmigung:
Für ein (zeitweiliges) Studium, eine Studienreise, Zeitarbeit, Praktika oder au-pair-Anstellungen ist vor der Einreise eine entsprechende (gebührenpflichtige) Erlaubnis notwendig.
Um eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung für Kanada zu bekommen, ist eine Arbeitserlaubnis (work permit) nötig.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen kanadischen Botschaft (siehe Kanada - wichtige Adressen).
 
Mit einer gültigen Studienerlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung wird bei Rückkehr aus den USA oder St. Pierre und Miquelon kein zusätzliches Visum für Kanada gefordert.
Reisende älter als 18 Jahre, die länger als 6 Monate in Kanada arbeiten wollen, müssen aus jedem Land, in dem sie seit ihrem 18. Lebensjahr länger als 6 Monate gelebt haben, ein polizeiliches Führungszeugnis (im Original) vorweisen.

Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Reisedokument.

Deutschland: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgestellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Österreich: eigener Reisepass für Kinder nötig.

Schweiz: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.
 
Kinder ab 18 Jahren aus visumpflichtigen Nationen müssen einen eigenen Visumantrag stellen. Es wird empfohlen, dass Kinder unter 18 Jahren, die mit nur einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten bzw. allein oder einer anderen Person reisen, eine schriftliche Erlaubnis des nicht mitreisenden Elternteils und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes einreichen. Der mitreisende Elternteil oder das alleinreisende Kind muss in Kanada eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bei sich haben.

Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise über ausreichend Geldmittel verfügen.
 
Impfungen:
Informationen zu empfohlenen Impfungen, Gesundheitsrisiken und Hygiene in Kanada finden Sie im Kapitel Kanada - Gesundheit und Krankheiten.
 
Einreise mit Haustieren:
Um Katzen oder Hunde aus tollwutfreien Ländern nach Kanada einzuführen, muss ein Zertifikat eines lizenzierten Tierarztes vorzuliegen. In diesem Zertifikat muss das Tier deutlich identifiziert und bescheinigt werden, dass in dem Herkunftsland in den vergangenen 6 Monate keine Tollwut aufgetreten ist und das Tier in diesem Zeitraum dieses Land nicht verlassen hat. Von dieser Regelung sind Katzen und Hunde, die jünger als 3 Monate sind.
Katzen und Hunde jünger als 8 Monate, die bei der Einfuhr nach Kanada nicht vom Besitzer begleitet werden, wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis beötigt.
Sollte im Herkunftsland von einzuführenden Katzen oder Hunden Tollwut auftreten, muss ein gültiges Tollwutimpfzertifikat eines lizenzierten Tierarztes vorliegen. Dieses Zertifikat muss in französisch oder englisch verfasst sein.

Um Vögel nach Kanada einzuführen, ist eine Einfuhrgenehmigung, unter Umständen auch eine Genehmigung des Canadian Wildlife Service erforderlich. Aktuelle Hinweise finden Sie auf www.inspection.gc.ca. Sollen Vögel aus den USA nach Kanada eingeführt werden, muss ein Eigentumsnachweis vorliegen, ausserdem müssen die Vögel bei der Einfuhr nach Kanada für gesund befunden werden.
Autor: Remo Nemitz

 

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