Nicaragua - Einreisebestimmungen



Reisepass:
ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Für die Einreise mit dem Flugzeug ist ein Rück- oder Weiterreiseticket erforderlich.

Visum:
Für touristische Reisen von bis zu 90 Tagen benötigen Staatsangehörige von EU-Ländern sowie der Schweiz und der Türkei kein Visum.

Geschäftsreisende sind in Nicaragua visapflichtig.

Touristenkarte:
Bei der Einreise nach Nicaragua müssen Besucher eine Touristenkarte erwerben (Kosten etwa 5 US-Dollar), die für einen Aufenthalt von 90 Tagen gültig ist. Vorrausetzungen hierfür sind jedoch gültige Dokumente für die Rück- bzw. Weiterreise.

Verlängerung des Aufenthaltes:
Die maximale visafreie Aufenthaltsdauer beträgt 3 Monate. Eine Verlängerung kann bei der nicaraguanischen Einwanderungsbehörde beantragt werden. Die bei Antragstellung vorzulegenden Unterlagen hängen vom Einzelfall ab. In der Regel werden zumindest folgende Unterlagen verlangt: Geburtsurkunde, Führungszeugnis des letzten Aufenthaltsstaates in legalisierter Form mit spanischer Übersetzung sowie eine Kaution in Höhe der Kosten eines Rückflugtickets (etwa 1.000,00 US-Dollar).
 
Unterlagen:
Geschäftsvisum: ausgefülltes Antragsformular - Reisepass, mindestens eine freie Seite, bei Ankunft noch mindestens 6 Monate gültig - Referenzschreiben des entsendenden Unternehmens mit genauer Beschreibung der Tätigkeit, der Position und des Aufgabenbereiches des Reisenden in Nicaragua, Bestätigung der Weiterbeschäftigung in Deutschland, Nennung des geschäftlichen Partners in Nicaragua (mit Anschrift), Angabe des Aufenthaltsortes des Reisenden in Nicaragua (z.B. Hotelanschrift) und Kostenübernahmeerklärung für Reise und Unterhalt für den Aufenthalt in Nicaragua - Einladung des Geschäftspartners aus Nicaragua (hier ist eine namentliche Nennung des Reisenden nötig)

Transit:
visumpflichtige Besucher, die über die nötigen Weiterreisedokumente verfügen, mit dem nächsten Anschlussflug weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum. Dies gilt jedoch nicht für alle Länder. in diesem Fall wird ein Transitvisum gefordert. Informieren Sie sich  hierzu bei der zuständigen diplomatischen Vertretung von El Salvador.

Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig. Kinder, die nicht zusammen mit beiden Eltern in Nicaragua reisen, sollten mögliche Schwierigkeiten vermeiden indem sie eine notariell beglaubigte und in spanisch verfasste/übersetzte Genehmigung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten vorweisen können. Alleinerziehenden wird empfohlen, in Nicaragua einen Sorgerechtsnachweis bei sich zu haben.

Deutschland: deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder ein eigener Reisepass. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgestellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Es wird empfohlen, den Kinderausweis auch bei Kindern unter 10 Jahren mit einem Lichtbild versehen zu lassen. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils ist ebenfalls ausreichend.

Österreicher: bis zum vollendeten 12. Lebensjahres des Kindes ist es möglich, das Kind im Reisepass eines begleitenden Elternteilseinzutragen. Ebenso wird ein eigener Reisepass akzeptiert.

Schweizer: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.

Aufenthaltsgenehmigung:
Anträge zur Aufenthaltsgenehmigung für El Salvador können an das Innenministerium, Centro de Gobierno in San Salvador gerichtet werden.

Impfungen:
genaue Informationen zu empfohlenen und geforderten Impfungen für Reisen in Nicaragua erhalten sie im Kapitel Nicaragua - Gesundheit und Krankheiten.




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