Paraguay - Einreisebestimmungen



Reisepass:
ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss mindestens während des Aufenthalts in Paraguay gültig sein. Sollte Visumpflicht bestehen, muss der Reisepass bei der Einreise nach Paraguay noch mindestens 6 Monate gültig sein. Für die Einreise mit dem Flugzeug ist ein Rück- oder Weiterreiseticket erforderlich.

Reisende auf dem Landweg müssen vor allem an den Grenzübergängen von Ciudad del Este/Foz do Iguaçu (Brasilien) im Osten, Encarnación/Posadas (Argentinien) im Süden und in Puerto Falcon (Argentinien gegenüber von Asunción) im Westen des Landes darauf achten, dass ihr Reisepass von den paraguayischen Einwanderungsbehörden mit einem Einreisestempel versehen wird. Andernfalls ist bei Kontrollen auf Überlandstraßen und bei der Ausreise eine Strafgebühr von zur Zeit 361.000 PG (etwa 53 Euro) zu zahlen.

Visum:
Für touristische Reisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen in Paraguay benötigen Staatsbürger von EU-Ländern (Ausnahme Bulgarien) der Schweiz und der Türkei kein Visum.

Nötige Dokumente für den Einreisestempel sind neben dem Reisepass, die von der Fluggesellschaft vor der Landung ausgeteilte "Internationale Einreisekarte" sowie das Formular mit der eidesstattlichen Erklärung, dass keine Pflanzen oder tierischen Lebensmittel und keine Devisen im Gegenwert von über 10.000 US-Dollar eingeführt werden.

Für geschäftliche Reisen in Paraguay benötigen Staatsbürger von Deutschland, Österreich und der Schweiz ein Geschäftsvisum.

Transit:
visumpflichtige Besucher, die über die nötigen Weiterreisedokumente verfügen, innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Aufenthaltsverlängerung:
Wine Verlängerung des Aufenthalts kann innerhalb der ersten 90 Tage in Paraguay bei der Dirección General de Migraciones beantragt werden (Eligio Ayala esq. Caballero, Telefon: 446 066 und 492 908). Eine Verlängerung um 90 Tage kann auch einmalig durch eine Aus- und sofortige Wiedereinreise erreicht werden.

Aufenthaltsgenehmigung:
Anträge zur Aufenthaltsgenehmigung müssen an die Einwanderungsbehörde des Innenministeriums von Paraguay gerichtet werden.

Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig. Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen für die Ausreise aus Paraguay die Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten und eine Geburtsurkunde. Deutsche Geburtsurkunden müssen vorab von der paraguayischen Botschaft legalisiert und von einem anerkannten Übersetzer auf spanisch übersetzt sein. Die Zustimmung muss ebenfalls von der paraguayischen Botschaft in Berlin legalisiert und von einem paraguayischen Richter/Friedensrichter in Form eines "permiso de menores" anerkannt worden sein.

Deutschland: akzeptiert wird der deutsche Kinderausweis mit Lichtbild oder ein eigener Reisepass. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgestellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils ist ebenfalls ausreichend.

Österreich: eigener Reisepass oder Eintragung bis zum abgeschlossenen 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils.

Schweiz: eigener Reisepass.

Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise über ausreichend Geldmittel verfügen.
 
Impfungen:

genaue Informationen zu empfohlenen und geforderten Impfungen für Reisen in Paraguay erhalten sie im Kapitel Paraguay - Gesundheit und Krankheiten.

Einreise mit Haustieren:
Alle Haustiere, die nach Paraguay eingeführt werden sollen, benötigen von der verantwortlichen Botschaft Paraguays ein beglaubigtes Gesundheitszeugnis.





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