Peru - Einreisebestimmungen



Reisepass:
ist zur Einreise nach Peru allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausserdem sind bei einer Einreise mit dem Flugzeug Weiter- oder Rückreisetickets erforderlich, bzw. sollte glaubhaft nachgewiesen werden, wie das Land wieder verlassen wird (z. B.Weiterreise in ein Nachbarland).

Visum:
Ist allgemein erforderlich. Für ausschliesslich touristische Reisen in Peru müssen Staatsbürger von EU-Ländern und der Schweiz kein Visum beantragen, dieses wird bei Einreise erteilt. Sie können sich zu touristischen Zwecken und zum Besuch von Familienangehörigen oder Freunden bis zu 183 Tagen visafrei in Peru aufhalten. Dieser Zeitraum ist nicht verlängerbar. Es sollte darauf geachtet werden, dass die beabsichtigte Aufenthaltsdauer durch die Beamten der peruanischen Einwanderungsbehörde im Pass oder auf dem (stets auszufüllenden!) Einreisezettel (Tarjeta Internacional de Embarque/Desembarque) vermerkt wird. Es kann andernfalls vorkommen, dass die Beamten der Einwanderungsbehörde die Aufenthaltserlaubnis im Pass willkürlich auf z.B. 30 Tage begrenzen, obwohl ein Aufenthalt von beispielsweise 45 Tagen geplant ist.

Wer zu geschäftlichen Zwecken nach Peru reist, insbesondere wenn es dabei um die Unterzeichnung von Verträgen oder Vereinbarungen geht und wenn finanzielle Transaktionen getätigt werden sollen, benötigt auf jeden Fall, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit, ein Geschäftsvisum, das die mehrmalige Ein- und Ausreise gestattet. Das Geschäftsvisum berechtigt zur Einreise nach Peru innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum und hat ab Einreise nach Peru eine maximale Gültigkeitsdauer von 183 Tagen, die nicht verlängerbar ist. Ausserdem müssen sich Geschäftsreisende in Peru  in den ersten 15 Tagen des Aufenthalts in Peru bei der Finanzbehörde (Superintendencia Nacional de Contribuciones) melden.

Transit:
visumpflichtige Besucher, die den Transitraum nicht verlassen, über reservierte Plätze im Flugzeug und die nötigen Weiterreisedokumente verfügen sowie innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, benötigen kein Transitvisum.

Unterlagen:
Geschäftsvisum: ausgefüllter Visaantrag - gültiger Reisepass - Passbild - ein Schreiben des Arbeitgebers des Geschäftsreisenden, aus dem hervorgeht, zu welchem Zweck die Reise erfolgt, welche peruanischen Firmen kontaktiert werden, etc. Ist der Geschäftsreisende selbständiger Unternehmer, sollte ein Nachweis der IHK über das Bestehen der Firma vorgelegt werden - Kopie des Hin- und Rückreiseticket - Visagebühr

Arbeitsvisum (kann nur mit Genehmigung der Einwanderungsbehörde ausgestellt werden): Ausgefüllter Visaantrag - gültiger Reisepass - ein Passbild - Notariell beglaubigte oder durch die Einwanderungsbehörde in Peru bestätigte Kopie des Dienstvertrages, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bzw. der juristischen Person, die in Peru Empfänger der Dienstleistung ist, abgeschlossen wurde - Entsendungsschreiben, ausgestellt von der Firma und beglaubigt durch das zuständige peruanische Konsulat und das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Peru. Das Schreiben muss den Namen des Arbeitnehmers enthalten, der nach Peru entsandt wird, sowie die Angabe von wann bis wann er in Peru tätig sein wird. Sollte das Schreiben nicht in spanischer Sprache ausgefertigt worden sein, bedarf es der Übersetzung ins Spanische durch einen beeidigten Übersetzer - Kopie von Hin- und Rückreiseticket - Visagebühr
 
Studentenvisum: ausgefüllter Visaantrag  - gültiger Reisepass - ein Passbild - die Bestätigung der peruanischen Bildungseinrichtung über die Zulassung des Studenten bzw. bei Praktikanten der Praktikumsvertrag mit dem peruanischen Unternehmen bzw. der peruanischen Institution - die Immatrikulationsbescheinigung der deutschen Bildungseinrichtung (auch für Praktikanten erforderlich) - Kopie von Hin- und Rückreiseticket - Visagebühr
Studentenvisa werden für einen Zeitraum von 90 Tagen erteilt und können vor Ablauf dieser Frist bei der Einwanderungsbehörde des Innenministeriums in Peru bis zur Dauer eines Jahres verlängert werden.
 
Visumgebühren (gültig für Deutschland):
Touristen- und Geschäftsvisum: 27,00 Euro
Arbeitsvisum: 22,50 Euro
Studentenvisum: 13,50 Euro

Antragstellung:
Bei den konsularischen Vertretungen Perus (siehe wichtige Adressen Peru). Dies muss über direkten Kontakt mit dem Antragsteller geschehen, Visumvermittler sind nicht zugelassen. Anträge per Post werden nur selten angenommen. Bei der persönlichen Vorstellung muss vorab ein Termin vereinbart werden. Es empfiehlt sich dabei auch gleich die vorzulegenden Unterlagen abzustimmen. Beachten Sie die Zuständigkeiten der einzelnen Konsulate.
 
Bearbeitungszeit:
normalerweise zwischen 3 und 7 Tagen

Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig.

Deutsche: bis zum 16. Lebensjahr wird der deutsche Kinderausweis akzeptiert. Der Kinderreisepass muss auch den Namen der Eltern angeben. Ein eigener Reisepass wird ebenfalls anerkannt. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgstellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Österreicher: bis zum vollendeten 12. Lebensjahres des Kindes ist es möglich, das Kind im Reisepass eines begleitenden Elternteils einzutragen. Ebenso wird ein eigener Reisepass akzeptiert.

Schweizer: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.

Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise in Peru über ausreichend Geldmittel verfügen.
 
Impfungen:
genaue Informationen zu empfohlenen und geforderten Impfungen für Reisen in Peru erhalten sie im Kapitel Peru - Gesundheit und Krankheiten.

Einreise mit Haustieren:
Bei der Einfuhr von Katzen und Hunden nach Peru ist ein Internationaler Impfausweis vom Amtstierarzt erforderlich. In diesem Impfausweis müssen Angaben zum Halter und zur Identität des Tieres gemacht werden. Ausserdem muss im Impfausweis eine mindestens 30 Tage alte Tollwutimpfung dokumentiert sein. Der Impfausweis muss vom Amtstierarzt, der ihm übergeordneten Dienststelle (in Berlin: Standesamt Berlin I) sowie vom zuständigen Konsulat Perus beglaubigt werden. Es wird empfohlen, dass der Amtstierarzt eine Bescheinigung ausstellt, dass das einzuführende Tier frei von Krankheiten ist. Diese Bescheinigung muss von den selben Dienststellen wie der Impfausweis beglaubigt werden. Peru fordert bei der einfuhr von Hunden und Katzen keine Quarantäne.
Gegenwärtig wird für die einfuhr von Katzen nach Peru eine Bescheinigung gefordert, die zeigt, dass das Tier nicht mit Rindfleisch gefüttert wurde.

Ausreise:
Bei der Ausreise auf dem Luftweg ist eine Flughafensteuer von gegenwärtig 30,25 US-Dollar in bar am Flughafen zu entrichten, eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.




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