Peru - Einreisebestimmungen



Reisepass
ist zur Einreise nach Peru allgemein erforderlich. Der Reisepass (oder auch der vorläufige Reisepass) muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausserdem sind bei einer Einreise mit dem Flugzeug Weiter- oder Rückreisetickets erforderlich, bzw. sollte glaubhaft nachgewiesen werden, wie das Land wieder verlassen wird (z. B.Weiterreise in ein Nachbarland).

Visum
Für ausschliesslich touristische Reisen in Peru müssen Staatsbürger von EU-Ländern und der Schweiz kein Visum beantragen, dieses wird bei Einreise mit der Tarjeta Andina de Migración (einer Einreisekarte) erteilt. Sie können sich zu touristischen Zwecken und zum Besuch von Familienangehörigen oder Freunden bis zu 183 Tagen visafrei in Peru aufhalten. Dieser Zeitraum ist nicht verlängerbar.
Achten Sie darauf, dass die peruanischen Beamten bei der Einreise die geplante Aufenthaltsdauer im Reisepass oder auf dem Einreisezettel korrekt angegeben wird (mt Stempel). In der Vergangenheit kam es vor, dass nur eine Aufenthaltsdauer von 30 Tagen eingetragen wurde. Falls die eingetragene Aufenthaltsdauer überschritten wird oder die Einreisekarte verloren geht, ist bei der Ausreise mit erheblichen Problem und einer Geldstrafe zu rechnen.

Wer zu geschäftlichen Zwecken nach Peru reist, insbesondere wenn es dabei um die Unterzeichnung von Verträgen oder Vereinbarungen geht und wenn finanzielle Transaktionen getätigt werden sollen, benötigt auf jeden Fall, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit, ein Geschäftsvisum, das die mehrmalige Ein- und Ausreise gestattet. Das Geschäftsvisum berechtigt zur Einreise nach Peru innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum und hat ab Einreise nach Peru eine maximale Gültigkeitsdauer von 183 Tagen, die nicht verlängerbar ist. Ausserdem müssen sich Geschäftsreisende in Peru in den ersten 15 Tagen des Aufenthalts in Peru bei der Finanzbehörde (Superintendencia Nacional de Contribuciones) melden.

Transit:
visumpflichtige Besucher, die den Transitraum nicht verlassen, über reservierte Plätze im Flugzeug und die nötigen Weiterreisedokumente verfügen sowie innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, benötigen kein Transitvisum.

Unterlagen:
Geschäftsvisum: ausgefüllter Visaantrag - gültiger Reisepass - Passbild - ein Schreiben des Arbeitgebers des Geschäftsreisenden, aus dem hervorgeht, zu welchem Zweck die Reise erfolgt, welche peruanischen Firmen kontaktiert werden, etc. Ist der Geschäftsreisende selbständiger Unternehmer, sollte ein Nachweis der IHK über das Bestehen der Firma vorgelegt werden - Kopie des Hin- und Rückreiseticket - Visagebühr

Arbeitsvisum (kann nur mit Genehmigung der Einwanderungsbehörde ausgestellt werden): Ausgefüllter Visaantrag - gültiger Reisepass - ein Passbild - Notariell beglaubigte oder durch die Einwanderungsbehörde in Peru bestätigte Kopie des Dienstvertrages, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bzw. der juristischen Person, die in Peru Empfänger der Dienstleistung ist, abgeschlossen wurde - Entsendungsschreiben, ausgestellt von der Firma und beglaubigt durch das zuständige peruanische Konsulat und das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Peru. Das Schreiben muss den Namen des Arbeitnehmers enthalten, der nach Peru entsandt wird, sowie die Angabe von wann bis wann er in Peru tätig sein wird. Sollte das Schreiben nicht in spanischer Sprache ausgefertigt worden sein, bedarf es der Übersetzung ins Spanische durch einen beeidigten Übersetzer - Kopie von Hin- und Rückreiseticket - Visagebühr
 
Studentenvisum: ausgefüllter Visaantrag - gültiger Reisepass - ein Passbild - die Bestätigung der peruanischen Bildungseinrichtung über die Zulassung des Studenten bzw. bei Praktikanten der Praktikumsvertrag mit dem peruanischen Unternehmen bzw. der peruanischen Institution - die Immatrikulationsbescheinigung der deutschen Bildungseinrichtung (auch für Praktikanten erforderlich) - Kopie von Hin- und Rückreiseticket - Visagebühr
Studentenvisa werden für einen Zeitraum von 90 Tagen erteilt und können vor Ablauf dieser Frist bei der Einwanderungsbehörde des Innenministeriums in Peru bis zur Dauer eines Jahres verlängert werden.
 
Visumgebühren (gültig für Deutschland):
Touristen- und Geschäftsvisum (für visumpflichtige Reisende): 27,00 Euro
Arbeitsvisum: 22,50 Euro
Studentenvisum: 13,50 Euro

Antragstellung:
Bei den konsularischen Vertretungen Perus (siehe wichtige Adressen Peru). Dies muss über direkten Kontakt mit dem Antragsteller geschehen, Visumvermittler sind nicht zugelassen. Anträge per Post werden nur selten angenommen. Bei der persönlichen Vorstellung muss vorab ein Termin vereinbart werden. Es empfiehlt sich dabei auch gleich die vorzulegenden Unterlagen abzustimmen. Beachten Sie die Zuständigkeiten der einzelnen Konsulate.
 
Bearbeitungszeit:
normalerweise zwischen 3 und 7 Tagen

Einreise mit Kindern:
Jedes Kind benötigt ein eigenes Reisedokument. Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig.

Deutschland: Empfohlen wird ein eigener Reisepass. Bis zum 16. Lebensjahr sollte auch der deutsche Kinderausweis (mit Foto) akzeptiert werden. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgestellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Österreich: Kinder benötigen einen eigenen Reisepass

Schweiz: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.
 
Wenn Minderjährige die (auch) die Staatsangehörigkeit Perus besitzen oder ihren Wohnsitz in Peru haben bei der Ausreise aus Peru nicht von beiden sorgeberechtigten Eltern begleitet werden benötigen sie eine notariell oder konsularisch beglaubigte Zustimmungserklärung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten.

Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise in Peru über ausreichend Geldmittel verfügen.
 
Impfungen:
genaue Informationen zu empfohlenen und geforderten Impfungen für Reisen in Peru erhalten sie im Kapitel Peru - Gesundheit und Krankheiten.

Einreise mit Haustieren:
Bei der Einfuhr von Katzen und Hunden nach Peru ist ein Internationaler Impfausweis vom Amtstierarzt erforderlich. In diesem Impfausweis müssen Angaben zum Halter und zur Identität des Tieres gemacht werden. Ausserdem muss im Impfausweis eine mindestens 30 Tage alte Tollwutimpfung dokumentiert sein. Der Impfausweis muss vom Amtstierarzt, der ihm übergeordneten Dienststelle (in Berlin: Standesamt Berlin I) sowie vom zuständigen Konsulat Perus beglaubigt werden. Es wird empfohlen, dass der Amtstierarzt eine Bescheinigung ausstellt, dass das einzuführende Tier frei von Krankheiten ist. Diese Bescheinigung muss von den selben Dienststellen wie der Impfausweis beglaubigt werden. Peru fordert bei der einfuhr von Hunden und Katzen keine Quarantäne.
Gegenwärtig wird für die Einfuhr von Katzen nach Peru eine Bescheinigung gefordert, die zeigt, dass das Tier nicht mit Rindfleisch gefüttert wurde.

Autor: Remo Nemitz

 

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