USA - Visum und Einreisebestimmungen



Unterkunfts- und Flugdatenübermittlung
Vor der Einreise in die USA muss die erste Adresse in den USA angegeben werden, im Normalfall ist dies ein Hotel. Bei Nichtangabe dieser Adresse kann Ihnen die Einreise verweigert werden.

Fluglinien, die in die USA fliegen, sind per Gesetz dazu verpflichtet, den US-Grenzschutzbehörden den Zugriff auf alle Passagierdaten zu ermöglichen. Kurz nach Abflug werden hierzu von die Airlines Daten wie Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt, Bundesland und Wohnsitzland an die US-Behörden übermittelt.
Diese Informationen werden vom US-Ministerium für Heimatschutz für die Terrorismusbekämpfung und Abwendung grenzüberschreitender Verbrechen verwendet und mindestens 3,5 Jahre lang gespeichert.

Das aktuelle Formular finden Sie unter //www.drv.de/fileadmin/user_upload/APIS_Formblatt.pdf

Teilnehmer an Austauschprogrammen und ausländische Studenten in den USA
Die Daten von Austauschschülern und ausländischen Studenten werden vom Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) aufgenommen. SEVIS berechnet für F-/M-Visa (Studenten) 200 US-Dollar, für J-Visa (Austauschprogramme) 180 US-Dollar. Zu beachten ist, dass für diese Visa das Antragsformular DS-158 zusätzlich eingereicht werden muss.

Sprachschüler
Ein besonderes Studentenvisum ist für Sprachreisen mit mehr als 18 Lektionen notwendig. Die Bearbeitungszeit für diesen Antrag ist schwer vorherzusehen, so dass er früh eingereicht werden sollte. Sprachreisen, die weniger als 18 Lektionen beinhalten, sind nicht visumpflichtig.

Handgepäckregelungen
Auf Flügen in die USA können Flüssigkeiten in begrenzter Menge mitgenommen werden. Behälter wie Flaschen und Dosen dürfen ein Fassungsvermögen von höchstens 100 ml haben. Sie müssen in einem transparenten Plastikbeutel (pro Passagier höchstens ein Beutel) von höchstens einem Liter Fassungsvermögen verpackt sein und an den Sicherheitskontrollen vorgezeigt werden.
Babynahrung und verschreibungspflichtige Medikamente unterliegen ausnahmen, diese dürfen (sofern notwendig) in größeren Mengen im Handgepäck transportiert werden. Flüssigkeiten (Kosmetik, Getränke), die nach der USA-Sondersicherheitskontrolle erworben wurden, dürfen mit an Bord genommen werden.

Reisegepäck
Einzelne Lithium-Ionen-Ersatzbatterien (z.B. Für Kameras, Laptops oder Mobiltelefonen) sind im Fluggepäck nicht erlaubt, nur noch im begrenzten Rahmen in das Handgepäck.
Ersatzakkus, die einen Lithiumgehalt von weniger als 8 Gramm haben, dürfen in Plastiktüten oder in der Originalverpackung im Handgepäck transportiert werden.

Arbeiten in den USA
Wenn Sie eine unbezahlte oder bezahlte Arbeit in den USA aufnehmen möchten (auch als Praktikant oder Au-Pair), länger als 90 Tage in den USA bleiben wollen oder Teilnehmer eines Schul-/Universitätsaustauschprogramm sind, benötigen Sie auch dann ein Visum, wenn Sie Staatsbürger eines Landes sind, das dem Visa Waiver Program angeschlossen ist.

Reisepass
Ist allgemein erforderlich, auch für US-Bürger, dieser muss nach der geplanten Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Reisende, die  am Programm zur Aufhebung der Visapflicht (VWP, nur für touristische und Geschäftsreisen gültig), teilnehmen, müssen Reisepässe mit sich führen, die während des Aufenthalts gültig sind. Auch von Bürgern der USA wird bei Wiedereinreise ein Reisepass gefordert.

Eine visafreie Einreise ist für Teilnehmer am Programm zur Aufhebung der Visapflicht (VWP) ist nur dann möglich, wenn der bordeauxfarbene und maschinenlesbare Europapass vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Reisepässe, die am bzw. nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden und für Reisen im Rahmen des Visa Waiver Program genutzt werden sollen, müssen e-Reisepässe (elektronische Reisepässe) sein, die in einem Chip biometrische Daten enthalten.

In deutschen biometrischen Reisepässen werden ein digitales Porträt und seit dem 1. November 2007 auch zwei Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert.
Reisende mit österreichischen Reisepässen, die am oder nach dem 16. Juni 2006 ausgestellt wurden können unter dem Visum Waiver Program ohne Visum in die USA reisen. Reisepässe aus Österreich, die zwischen dem 26.10. 2005 und 16.06. 2006 ausgestellt bzw. verlängert wurden, sind für Reisen unter dem Visa Waiver Program nicht mehr gültig. Österreichische Reisepässe, die vor dem 26.10.2005 ausgestellt wurden, können jedoch weiter für Reisen und dem Visa Waiver Program genutzt werden.
Laut den aktuellen US-Bestimmungen können Schweizer mit dem Pass vom Modell 03 ohne Visum einreisen, sofern der Pass vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Seit dem 4.9.2006 stellt die Schweiz biometrische, elektronisch lesbare Reisepässe aus. Diesen Pass 06 benötigen Reisende, die ohne Visum in die USA reisen wollen und keinen Pass 03 besitzen, der vor dem 26.10. 2006 ausgestellt wurde.

Einreise mit Kindern
Für Kinder sind dieselben Einreisebstimmungen wie für Ihre Eltern gültig.

Deutschland: wenn der maschinenlesbare Kinderreisepass vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde, berechtigt er für die visumfreie Einreise in die USA. Reisepässe, die am oder nach diesem Datum ausgestellt wurden, müssen e-Reisepässe sein, um in das Visa Waiver Program zu fallen. Für Kinder sowie Babys wird ein eigener Reisepass gefordert. Noch gültige Kinderausweise können nicht für die Einreise in die USA genutzt werden.

Österreich: Für das Visa Waiver Program der USA werden österreichische Reisepässen, die am oder nach dem 16.06 2006 ausgestellt wurden (mit digitalisiertem Foto und Chip) akzeptiert. Ein österreichischer Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) wird nur vom Visa Waiver Program akzeptiert, wenn er vor dem 26.10. 2006 ausgestellt wurde. Kinder können nicht visumfrei in die USA einreisen, wenn sie im Pass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sind., Babys und Kinder und Babys benötigen einen eigenen Reisepass.

Schweiz: Schweizer mit dem Pass vom Modell 03 können ohne Visum einreisen, sofern der Pass vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Seit dem 4.9.2006 stellt die Schweiz biometrische, elektronisch lesbare Reisepässe aus. Diesen Pass 06 benötigen Reisende, die ohne Visum in die USA reisen wollen und keinen Pass 03 besitzen, der vor dem 26.10. 2006 ausgestellt wurde. Sowohl Babys als auch Kinder benötigen einen eigenen Reisepass.

Ein Visum ist allgemein erforderlich.
Visa Waiver Program (VWP): Staatsbürger u.a. aus der EU und der Schweiz können für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen als Touristen oder Geschäftsleute visumsfrei in die USA einreisen (Ausnahmen sind Griechenland, Bulgarien, Polen, Malta, Zypern und Rumaänien).
Nötig ist hierfür ein gültiges Weiter- oder Rückflugticket, ein e-Reisepass oder maschinenlesbarer Reisepass, der vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Die Einreise muss per Flugzeug bzw. Schiff einer vom VWP anerkannten Transportgesellschaft (signatory Carrier) erfolgen.
Alle visabefreiten Reisenden müssen an Bord des anerkannten Transportunternehmens das Formblatt I-94W ausfüllen. Ausserdem ist eine Online-Anmeldung im Electronic System for Travel Authorization (ESTA) nötig. Diese Anmeldung ist zwei Jahre für alle USA-Reisen bzw. bis zum Ablaufdatum des Reisepasses gültig.

Falls beim Ausfüllen des ESTA-Antrag ein Fehler unterlaufen ist und der fehlerhafte Antrag abgeschickt wurde, empfiehlt das Department of Homeland Security, einen zweiten berichtigten Antrag abzuschicken. Im Normalfall wird so der erste Antrag überschrieben. Falls diese Überschreibung nicht funktioniert, sollte eine E-Mail mit einer Erläuterung an cbp.estaSTOPSPAM@dhs.STOPSPAM.gov gesendet werden. Dann kann der fehlerhafte Antrag manuell aktualisiert werden.

Seit dem 8. September 2010 kostet jeder ESTA-Antrag 14 US-Dollar. Dieser Betrag kann per Kreditkarte bezahlt werden.

Reisende mit Visumpflicht können in den US-Konsulate in Frankfurt und Berlin Einreisevisa mit biometrischen Daten erhalten. Hierzu ist ein Foto nötig, zwei Fingerabdrücke werden elektronisch gescannt. Seit dem 05.01. 2004 werden von Besuchern bei der Ein- und Ausreise Bilder gemacht und Fingerabdrücke genommen.

Transitvisum
Teilnehmer des Visa Waiver Program, können die USA ohne Transitvisum durchreisen, wenn sie innerhalb von 8 Stunden die USA mit demselben bzw. nächsten Flugzeug verlassen, ein bestätigtes Flugticket sowie gültige Reisedokumente für das Zielland haben und den Transitraum nicht verlassen.

Visaarten
NIV (Non-Immigrant Visa) für Urlaubs- und Geschäftsreisen,
F-/M-Visum (Studentenvisum),
J-Visum (für Teilnahmer an Austauschprogrammen),
Journalisten-, Zeitarbeits- und Transitvisum

Visagebühren
Deutschland und Österreich
Visabearbeitungsgebühr: 98,25 € (Antragsgebühren sind nicht rückerstattbar)

Schweiz
Visabearbeitungsgebühr: 157,20 CHF (Antragsgebühren sind nicht rückerstattbar).

Die Bezahlung ist nur per Überweisung möglich, Bargeld oder Eurochecks werden nich akzeptiert.
Die Gültigkeitsdauer ist abhängig von Nationalität des Antragstellers und Art des Visums.

Antragstellung
Deutschland und Österreich
Im Allgemeinen wird eine persönliche Antragstellung im Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft verlangt. Alle Visaanträge für Nichteinwanderungsvisa für die USA, die in der US-Botschaft in Berlin und in Wien sowie den US-Konsulaten in München und Frankfurt und München gestellt werden, müssen mit dem Online-Antragsformular (Electronic Visa Application Form – EVAF) unter //evisaforms.state.gov gestellt werden. Seit dem 01.11.2006 wird für den Visa-Antrag nur noch das elektronische Formular DS-156 genutzt. Dies schliesst Antragsteller für J, F sowie M Visa (Studenten und Teilnehmer an Austauschprogrammen) und Antragsteller für H, L, O, P, Q, R, E sowie A, G und I Visa (zeitweilige Arbeitsvisakategorien, Journalisten, Investoren und Handelstreibende). Das Online-Antragsformular findet man auch auf der Webseite der Amerikanischen Botschaft unter //german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/formulare.html (auf deutsch) sowie unter //germany.usembassy.gov/germany/visa/visa_forms.html (auf englisch), für Österreich auf //www.usembassy.at/de/embassy/cons/niv_formulare.htm). Sollte das Antragssformular zum Visagespräch nicht vorliegen, muss mit Verzögerungen gerechnet werden.

Deutsche Staatsbürger, die ein J-Visum (Austauschbesuchervisum, Formular DS-2019) beantragen, müssen die Unterlagen beim US-amerikanischen Generalkonsulat in Frankfurt einreichen, die Botschaft in Berlin bearbeitet diese nicht.

Schweiz
Alle Antragsteller auf ein Visum müssen für den Visumsantrag persönlich in der US-Botschaft erscheinen.

Bearbeitungszeit
Aufgrund der Registrierungsmassnahmen und den in den letzten Jahren erhöhten Sicherheitsvorkehrungen in den US-amerikanischen Botschaften kann das Visaantragsverfahren auch bei EU-Staatsbürgern einige Zeit dauern, je nach Nationalität und Visart bis zu 8 Wochen. Zu Weihnachten, und in den Sommerferien kann es durchaus noch länger dauern. Von der US-Botschaft in Berlin wird empfohlen, etwa 6-8 Wochen vor dem geplanten Einreisetermin den Onlineantrag abzuschicken und sich so bald wie möglich um einen Interviewtermin zu beantragen.

Meldepflicht

Reisende unter dem Visa Waiver Programm sind seit dem 12.01. 2009 verpflichtet, spätestens 3 Tage vor Abreise ihre persönlichen und Reisedaten auf der Webseite des Department of Homeland Security //esta.cbp.dhs.gov anzugeben.

Einreise mit Haustieren
Pro Besitzer dürfen maximal 2 Vögel in die USA gebracht werden. Hierfür ist ein Gesundheitszeugnis eines Amtstierarztes des Herkunftslands, das maximal 30 Tage vor Einreise ausgestellt wurde, nötig. Bei der einreise kommen die Vögel für höchstens 30 Tage in Quarantän (nur in den Flughäfen Los Angeles, New York JFK und Miami möglich). Die Quarantäneplätze müssen vorab reserviert werden.
Hunde, die in die USA gebracht werden, müssen älter als 12 Wochen sein und eine Tollwutschutzimpfung mit Impfzertifikat eines behördlich berechtigten Tierarztes haben. Diese Impfung muss bei Einreise mindestens 30 Tage und darf höchstens 12 Monate alt sein.

Autor: Remo Nemitz

 

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