Brasilien - Einreisebestimmungen



Reisepass:
ist für Reisen nach Brasilien allgemein erforderlich. Der Reisepass (oder auch der vorläufige Reisepass) muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ein Personalausweis ist für die Einreise nach Brasilien nicht ausreichend.

Visum:
Für touristische und bestimmte geschäftliche Reisen (z.B. Teilnahme an Konferenzen oder Wettbewerben, Erforschung geschäftlicher Möglichkeiten) mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 3 Monaten während eines 6-Monatszeitraums in Brasilien benötigen Staatsbürger von EU-Ländern und der Schweiz kein Visum.
Es empfiehlt sich, für nichttouristische Reisen bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung nachzufragen, ob für die geplante Tätigkeit in Brasilien visumpflichtig ist. Z.B. ist für entlohnte Tätigkeiten, Sozialarbeit, Missionarsarbeit oder auch Forschungen ein Visum nötig.
Ist ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Brasilien geplant, muss vor der Reise beim zuständigen brasilianischen Konsulat ein Visum beantragt werden.
 
Einreisekarten und Stempel werden am Flughafen erteilt. Die Einreisekarte sollte vom Pass getrennt aufbewahrt werden, damit auch bei Passverlust die legale Einreise nachgewiesen werden kann.

Transit:
Reisende, die normalerweise visumpflichtig wären, benötigen kein Transitvisum, wenn den Transitraum nicht verlassen, nicht über Nacht bleiben, mit dem nächsten Flug weiterfliegen und gültige Weiter- oder Rückreisedokumente vorweisen können. Jedoch wird visumpflichtigen Reisenden empfohlen, auch wenn die genannten Bedingungen einen Transit eintreffen, ein Transitvisum zu beantragen, um mögliche Probleme zu umgehen.

Die Befreiung vom Transitvisum gilt nicht beim Transit zwischen dem Rio de Janeiro Galeao Airport und dem Santos Dumont Airport, zwischen dem Sao Paulo Vircopos Airport, dem Congonhas Airport und dem Guarulhas Airport sowie am Confis Airport in Belo Horizonte.

Gültigkeitsdauer:
Touristen- und Geschäftsvisum: bis zu 90 Tage. Bei der brasilianischen Bundespolizei kann man das Visum einmalig um 90 Tage verlängern. Innerhalb von 6 Monaten darf man sich bis zu 90 Tage in Brasilien aufhalten. Alle brasilianischen Visa ermöglichen im Gültigkeitszeitraum eine mehrfache Einreise. Es ist für Touristen nicht erlaubt, in Brasilien eine Arbeit aufnehmen.

Antragstellung:
Persönlich oder per Post bei der zuständigen konsularischen Vertretung (siehe Brasilien - wichtige Adressen).
Vor dem Einreichen der Unterlagen muss eine Online-Antragstellung auf der Webseite https://scedv.serpro.gov.br erfolgen.

Unterlagen:
Touristenvisum: 2 aktuelle Passfotos nach biometrischen Richtlinien - Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist - 2 Antragsformulare im Original, mit Schreibmaschine in Englisch ausgefüllt - Nachweis ausreichender Geldmittel - Nachweis über gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise - Beschäftigungsnachweis vom Arbeitgeber
 
Geschäftsvisum (nur bei Vertragsverhandlungs- oder Besprechungsreisen, für alle anderen Zwecke muss ein Arbeitsvisum beantragt werden): zusätzlich zu den Unterlagen für ein Touristenvisum ein Firmenschreiben der deutschen Firma über Zweck und Dauer der Reise mit einer Kostenübernahmebestätigung und der Anschrift des Geschäftspartners - eine Einladung vom Geschäftspartner aus Brasilien.

Arbeitsvisum: 2 aktuelle Passfotos nach biometrischen Richtlinien - Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist - 2 Antragsformulare im Original, mit Schreibmaschine in Englisch ausgefüllt -offizielle Arbeitsgenehmigung des brasilianischen Arbeitsministeriums - polizeiliches Führungszeugnis (Original)
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag, ein Zahlungsbeleg und ein Einschreiben-Freiumschlag beigelegt sein.

Bearbeitungszeit:
etwa eine Woche
 
Kosten der Visumerteilung:
Touristenvisum: etwa 23,00 Euro, Businessvisum: etwa 75,00 Euro, Arbeitsvisum: etwa 150,00 Euro
Visagebühren können entweder per Scheck oder bar bezahlt werden.

Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig. Das heisst, dass die Reisedokumente bei der einreise noch mindestens 6 Monate lang gültig sein müssen.

Deutschland: akzeptiert wird ein eigener Kinderreisepass.

Österreich: für Kinder ist ein eigener Reisepass nötig.

Schweiz: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.

Minderjährige mit brasilianischer Staatsbürgerschaft, die nicht von beiden Eltern oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, benötigen in Brasilien eine Einverständniserklärung des/der nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten. Dies gilt besonders für die Ausreise aus Brasilien, bei der Einreise wird nicht immer danach verlangt. Diese Einverständniserklärung muss entweder von einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder einem brasilianischen Notariat (Cartório) beglaubigt werden.

Laut brasilianischer Botschaft in Berlin wird diese Regelung auf nichtbrasilianische Minderjährige nicht angewendet. Um die möglicherweise nötige Einverständniserklärung in Brasilien vorweisen zu können, wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren.


Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise über ausreichend Geldmittel verfügen.

 
Impfungen:
Informationen zu empfohlenen Impfungen, Gesundheitsrisiken und Hygiene in Brasilien finden Sie im Kapitel Brasilien - Gesundheit und Krankheiten.
 
Einreise mit Haustieren:
Hunde und Katzen benötigen bei der Einfuhr nach Brasilien ein internationales Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland, das  belegt, dass das Tier krankheitsfrei ist. Tiere, die älter als 3 Monate sind benötigen einen Nachweis der Tollwutimpfung (entweder mit eigenem Zertifikat oder im Gesundheitszeugnis). Mit der Ausnahme von Paraguay, Uruguay und Argentinien muss die Einfuhr vom brasilianischen Konsulat im Herkunftsland genehmigt werden. Es besteht keine Quarantänefrist.
Lebende Vögel dürfen nicht nach Brasilien eingeführt werden.

Fluggepäck:
muss am Eingangsflughafen in Brasilien auf jeden Fall zur Zollabfertigung (mit der von jedem Reisenden auszufüllenden Zollerklärung) vom Kofferband geholt und danach für den Weiterflug bei der Anschlussfluglinie erneut aufgegeben werden. Eine Durchbeförderung findet nicht statt, auch wenn dies bei der Gepäckaufgabe in Deutschland häufig behauptet wird.
Autor: Remo Nemitz

 

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