Chile - Einreisebestimmungen
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Reisepass:
ist für Reisen in Chile allgemein erforderlich. Der Reisepass (oder auch der vorläufige Reisepass) muss bei Einreise in Chile noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ein Personalausweis ist zur Einreise nach Chile nicht ausreichend.
Visum:
Transit:
Reisende, die in Chile normalerweise visumpflichtig wären, benötigen kein Transitvisum, wenn den Transitraum nicht verlassen, innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und gültige Weiter- oder Rückreisedokumente vorweisen können.
Gültigkeitsdauer:
Touristenvisum: bis zu 90 Tage. Der Aufenthalt kann einmal um bis zu 90 Tage verlängert werden, dies kostet 100 US-Dollar. Für eine Visum-Verlängerung ist das "Departamento de Extranjería" in Santiago (Agustinas 1235, Tel. 02-5502469) bzw. die regionalen Niederlassungen des "Gobernación Provincial" zuständig.
Sollten Sie nichttouristische (z.B. geschäftliche) und/oder längere Aufenthalte in Chile planen, wenden Sie sich in Visafragen rechtzeitig vor der Reise an die zuständige chilenische Auslandsvertretung.
Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind in Chile dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig. Das heisst, dass das Reisedokument der Kinder ebenfalls bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss.
Deutschland: Kinderreisepässe und Kinderausweise wurden zwar noch nicht offiziell anerkannt, in der Praxis werden beide Dokumente (Kinderausweis nur mit Foto!) jedoch bei Einreise akzeptiert. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgestellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten jedoch bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Österreich: für Kinder ist ein eigener Reisepass nötig.
Schweiz: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.
Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die nicht von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Diese in spanischer Sprache verfasste Erklärung muss vor der Reise von einer chilenischen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) oder einem chilenischem Notar beglaubigt werden. Hier müssen neben den Ausweisdokumenten von Eltern und Kind auch die Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder vorgelegt werden. Mit diesen Dokumenten wird eine Reisegenehmigung für das Kind / die Kinder ausgestellt. Nach der Einreise in Chile muss diese Reisegenehmigung vom Aussenministerium Chiles bestätigt werden. Ohne Reisegenehmigung kann die Ein- oder Ausreise verweigert werden.
Eine minderjährige Person, die bei Einreise nach Chile von den Erziehungsberechtigten begleitet wird, jedoch nicht in deren Begleitung ausreisen soll, benötigt eine Einverständniserklärung/Reisegenehmigung in der oben beschriebenen Form zur Ausreise aus Chile.
Für alle Fälle sind die Dokumente ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt. Empfohlen wird für Reisen mit Kindern in Chile ausserdem, eine Geburtsurkunde des Kindes im Original oder als beglaubigte Kopie mitzuführen.
Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise über ausreichend Geldmittel verfügen sowie bei der Einreise ein Weiter- oder Rückreiseticket vorweisen können.
Hunde, Katzen und Vögel benötigen bei der Einfuhr nach Chile ein Gesundheitszeugnis eines Amtstierarztes aus dem Herkunftsland, das belegt, dass das Tier krankheitsfrei ist. Zusätzlich ist der Nachweis einer Tollwutimpfung (entweder mit eigenem Zertifikat oder im Gesundheitszeugnis). Die Tollwutimpfung muss vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten durchgeführt sein.