Dominica - Einreisebestimmungen



Reisepass:
ist für Reisen nach Dominica allgemein erforderlich. Der Reisepass (oder auch der vorläufige Reisepass) muss mindestens noch sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein. Staatsbürger von Frankreich können auch mit ihrem gültigem Personalausweis für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen visumfrei nach Dominica einreisen. Jedoch wird auch für Franzosen empfohlen, einen Reisepass mitzuführen.

Visum:
Für touristische Reisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen auf Dominica; benötigen Staatsbürger zahlreicher EU-Länder kein Visum. Ausnahmen sind Lettland, Estland, Finnland, Polen, Litauen, Österreich, Slowenien, Rumänien, Ungarn, Slowakische Republik, Bulgarien, Tschechische Republik sowie Zypern; visumfrei bis zu 21 Tagen). Staatsbürger der Schweiz und der Türkei reisen bis zu 21 Tagen in Dominica visumfrei.
Man sollte ein Weiter- oder Rückreiseticket vorweisen können.
Wenn auf der An- oder Abreise eine Zwischenlandung in den USA geplant ist, müssen auch die Visumbestimmungen der USA beachtet werden.
 
Aufenthaltsgenehmigung:
Für eine Aufenthaltsgenehmigung auf Dominica ist als erster Schritt ein Work Permit (Arbeitserlaubnis) notwendig.

Visagebühren:
Sind bei Staatsbürgern visumpflichtiger Nationen Aufenthalte von mehr als 21 Tagen geplant, ist ein Visum notwendig.
Touristenvisum einfache Einreise: 69,00 €.

Antragstellung:
eine Visabeschaffung ist nur bei bei der High Commission von Dominica in London möglich (siehe Dominica - wichtige Adressen).
 
Sind längere Aufenthalte geplant, muss dies in Roseau beim Immigration Department in (Police Headquarters) beantragt werden.

Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder gelten in Dominica dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Das heisst, das auch die Reisedokumente der Kinder noch mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein müssen. Alleinreisende Minderjährige benötigen für ihren Aufenthalt in Dominica eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten.

Deutschland: Wenn das Kind von mindestens einem Elternteil oder Sorgeberechtigten begleitet wird, wird der deutsche Kinderausweis mit Lichtbild anerkannt. Ebenso wird ein eigener Reisepass für Kinder anerkannt. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgestellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Österreich: für Kinder ist ein eigener Reisepass nötig.

Schweiz: für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.

Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise über ausreichend Geldmittel verfügen.
 
Impfungen:
Informationen zu empfohlenen Impfungen, Gesundheitsrisiken und Hygiene in Costa Rica finden Sie im Kapitel Dominica - Gesundheit und Krankheiten.
 
Einreise mit Haustieren:
Es ist nicht erlaubt, Katzen oder Hunde aus Deutschland, der Schweiz oder Österreich nach Dominica zu bringen.
Autor: Remo Nemitz

 

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