St Vincent und die Grenadinen - Einreisebestimmungen



Reisepass:
ist für Reisen nach St Vincent und die Grenadinen allgemein erforderlich. Der Reisepass (oder auch der vorläufige Reisepass) muss mindestens 6 Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig sein. Bei der Einreise per Flug muss ein Rück- oder Weiterreiseticket vorliegen.

Visum:
Für touristische und geschäftliche Reisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen auf St Vincent und den Grenadinen benötigen Staatsbürger von Deutschland, Österreich und der Schweiz kein Visum.

Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig. Auch die Reisedokumente der Kinder müssen noch mindestens 6 Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig sein.

Deutschland: akzeptiert wird der deutsche Kinderausweis mit Lichtbild oder ein eigener Reisepass. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgestellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Österreich: für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.

Schweiz: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.

Kinder, die ohne Eltern oder Sorgeberechtigten auf St Vincent und den Grenadinen unterwegs sind, sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern oder der Sorgeberechtigten bei sich haben.

Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise über ausreichend Geldmittel verfügen.

Aufenthaltsgenehmigung:
Sind längere Aufenthalte auf St Vincent und die Grenadinen geplant, wenden Sie sich an das zuständige Konsulat, das Department of Tourism oder die High Commission in London (siehe St. Vincent und die Grenadinen - wichtige Adressen).

Impfungen:
genaue Informationen zu empfohlenen und geforderten Impfungen für Reisen auf St Vincent und den Grenadinen erhalten sie im Kapitel St Vincent und die Grenadinen - Gesundheit und Krankheiten.
Autor: Remo Nemitz

 

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