Brasilien - Einreisebestimmungen
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ist für Reisen nach Brasilien allgemein erforderlich. Der Reisepass (oder auch der vorläufige Reisepass) muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ein Personalausweis ist für die Einreise nach Brasilien nicht ausreichend.
Visum:
Für touristische und bestimmte geschäftliche Reisen (z.B. Teilnahme an Konferenzen oder Wettbewerben, Erforschung geschäftlicher Möglichkeiten) mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 3 Monaten während eines 6-Monatszeitraums in Brasilien benötigen Staatsbürger von EU-Ländern und der Schweiz kein Visum.
Transit:
Reisende, die normalerweise visumpflichtig wären, benötigen kein Transitvisum, wenn den Transitraum nicht verlassen, nicht über Nacht bleiben, mit dem nächsten Flug weiterfliegen und gültige Weiter- oder Rückreisedokumente vorweisen können. Jedoch wird visumpflichtigen Reisenden empfohlen, auch wenn die genannten Bedingungen einen Transit eintreffen, ein Transitvisum zu beantragen, um mögliche Probleme zu umgehen.
Die Befreiung vom Transitvisum gilt nicht beim Transit zwischen dem Rio de Janeiro Galeao Airport und dem Santos Dumont Airport, zwischen dem Sao Paulo Vircopos Airport, dem Congonhas Airport und dem Guarulhas Airport sowie am Confis Airport in Belo Horizonte.
Gültigkeitsdauer:
Touristen- und Geschäftsvisum: bis zu 90 Tage. Bei der brasilianischen Bundespolizei kann man das Visum einmalig um 90 Tage verlängern. Innerhalb von 6 Monaten darf man sich bis zu 90 Tage in Brasilien aufhalten. Alle brasilianischen Visa ermöglichen im Gültigkeitszeitraum eine mehrfache Einreise. Es ist für Touristen nicht erlaubt, in Brasilien eine Arbeit aufnehmen.
Antragstellung:
Persönlich oder per Post bei der zuständigen konsularischen Vertretung (siehe Brasilien - wichtige Adressen).
Vor dem Einreichen der Unterlagen muss eine Online-Antragstellung auf der Webseite https://scedv.serpro.gov.br erfolgen.
Bearbeitungszeit:
Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig. Das heisst, dass die Reisedokumente bei der einreise noch mindestens 6 Monate lang gültig sein müssen.
Deutschland: akzeptiert wird ein eigener Kinderreisepass.
Österreich: für Kinder ist ein eigener Reisepass nötig.
Schweiz: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.
Minderjährige mit brasilianischer Staatsbürgerschaft, die nicht von beiden Eltern oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, benötigen in Brasilien eine Einverständniserklärung des/der nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten. Dies gilt besonders für die Ausreise aus Brasilien, bei der Einreise wird nicht immer danach verlangt. Diese Einverständniserklärung muss entweder von einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder einem brasilianischen Notariat (Cartório) beglaubigt werden.
Laut brasilianischer Botschaft in Berlin wird diese Regelung auf nichtbrasilianische Minderjährige nicht angewendet. Um die möglicherweise nötige Einverständniserklärung in Brasilien vorweisen zu können, wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren.
Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise über ausreichend Geldmittel verfügen.
Hunde und Katzen benötigen bei der Einfuhr nach Brasilien ein internationales Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland, das belegt, dass das Tier krankheitsfrei ist. Tiere, die älter als 3 Monate sind benötigen einen Nachweis der Tollwutimpfung (entweder mit eigenem Zertifikat oder im Gesundheitszeugnis). Mit der Ausnahme von Paraguay, Uruguay und Argentinien muss die Einfuhr vom brasilianischen Konsulat im Herkunftsland genehmigt werden. Es besteht keine Quarantänefrist.