Dominikanische Republik - Einreisebestimmungen



Reisepass:
ist für Reisen in die Dominikanische Republik allgemein erforderlich. Der Reisepass (oder auch der vorläufige Reisepass) muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ein Personalausweis ist zur Einreise in die Dominikanische Republik nicht ausreichend.

Visum:

Staatsbürger der EU-Länder und der Schweiz können für touristische Reisen bis zu 60 Tage in der Dominikanischen Republik visumfrei reisen. Bei der Einreise erhält man für 10 US-Dollar eine 60 Tage gültige Touristenkarte, ausserdem muss ein Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt werden. Falls der Aufenthalt auf mehr als 60 Tage ausgedehnt werden soll, ist es möglich, beim Ausländeramt der Dominikanischen Republik (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) eine Verlängerung des Aufenthalts zu beantragen.

Bei der Ausreise aus dem Land muss eine Flughafensteuer von 20 US-Dollar bezahlt werden. Bei einigen Fluggesellschaften ist die Flughafensteuer jedoch bereits im Flugpreis inbegriffen.

Ausserdem muss bei der Ausreise aus der Dominikanischen Republik bei einem Aufenthalt, der zwischen 60 und 90 Tagen gedauert hat, ein Betrag von 800 RD$ pro Person (etwa 15 €, Dezember 2012) entrichtet werden. Bei Aufenthalten zwischen 3 und 9 Monaten 1.000 RD$, zwischen 9 Monaten und einem Jahr 2.500 RD$.
Touristenkarten können bei der Botschaft und Konsulaten der Dominikanischen Republik oder bei der Einreise erworben werden.

Sollte geplant sein, regelmässig und für längere Zeit in der Dominikanischen Republik zu wohnen, sollten Sie unbedingt vor der Abreise mit der zuständigen diplomatischen Stelle Kontakt aufnehmen und hier ein Visum für einen Daueraufenthalt beantragen. Vor Ort wird die Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr erteilt.

Geschäftsreisende in der Dominikanischen Republik sind visumpflichtig

Visagebühren
Deutsche, Schweizer, Österreicher und Türken benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen in der Dominikanischen Republik kein Visum sondern eine Touristenkarte (Bei diplomatischen Vertretungen und am Flughafen erhältlich). Bei längeren Aufenthalten oder geschäftlichen Reisen gelten folgende Gebühren:

Deutschland
Touristenkarte: 15 € (Botschaft) zzgl. 5 € Porto
Touristenvisum: 105 €
Geschäftsvisum: 200 € (Aufenthalt bis zu ein Jahr, mehrmalige Einreise).

Österreich
die Touristenkarte ist nur bei der Einreise erhältlich: 10-20 US$
Touristenvisum: 65 € (einmalige Einreise)
Geschäftsvisum: 95 € (einmalige Einreise)
multiples Geschäftsvisum: 125 € (mehrmalige Einreise)

Schweiz:
Touristenkarte: 20 CHF
Touristenvisum: 170 CHF
Geschäftsvisum: einmalige Einreise 225 CHF, mehrmalige Einreise 235 CHF

Antragstellung
Persönlich oder postalisch im Konsulat bzw. in der Konsularabteilung der Botschaft (siehe Dominikanische Republik - wichtige Adressen).

Unterlagen:
Touristenvisum: ein Passfoto - Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist - ein auf Deutsch, Englisch oder Spanisch ausgefüllte Visaantrag - Kopie der letzten Gehaltsabrechnung - Nachweis über gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise - - hotelnachweis - ein weiterer Identitätsnachweis (beispielsweise Kopie der EC-Karte, Führerschein oder Versicherungskarte)
 
Geschäftsvisum: zusätzlich zu den Unterlagen für ein Touristenvisum ein Firmenschreiben der deutschen Firma über Zweck und Dauer der Reise mit einer Kostenübernahmebestätigung und der Anschrift des Geschäftspartners - eine Einladung vom Geschäftspartner aus der Dominikanischen Republik.

Bearbeitungszeit
Touristenvisum: Antragstellung per Post: 2 bis 5 Werktage, Expressbearbeitung: 2 Werktage, persönliche Antragstellung: eine Stunde
Geschäfts- und Studentenvisum: etwa 2 Wochen
Arbeitsvisum: etwa 2 bis 3 Wochen

Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig. Das heisst, dass auch die Reisedokumente der Kinder bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein müssen.

Deutschland: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (bei Kindern über 3 Jahre mit Lichtbild) oder ein eigener Reisepass. Nach vollendetem 16. Lebensjahr wird bei Kindern nur noch ein eigener Reisepass akzeptiert. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgestellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Österreich: für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.

Schweiz: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.

Minderjährige unter 18 Jahre, die allein oder mit nur einem Erziehungsberechtigtem reisen, benötigen eine beglaubigte Vollmachtserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Diese schriftliche Erlaubnis muss eine im Sinne einer notariellen Erklärung mit Überbeglaubigung des dafür zuständigen Amts ( wie z.B.: Landgericht, Regierungspräsidenten oder einer anderen vergleichbaren Instanz) und anschließend mit entsprechender Übersetzung sowie Endbeglaubigung seitens des Generalkonsulats angefertigt werden.


Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise über ausreichend Geldmittel verfügen.

Impfungen:
Informationen zu empfohlenen Impfungen, Gesundheitsrisiken und Hygiene in der Dominikanischen Republik finden Sie im Kapitel Dominikanische Republik - Gesundheit und Krankheiten.
 
Einreise mit Haustieren:
Hunde und Katzen benötigen bei der Einfuhr in die Dominikanische Republik ein Gesundheitszeugnis, das belegt, dass das Tier krankheitsfrei und aus einer Region kommt, in der in den vergangenen 3 Monaten keine gefährlichen Krankheiten aufgetreten sind. Das Gesundheitszeugnis darf höchstens 15 Tage vor der Einfuhr ausgestellt worden sein.
Weiterhin ist ein Impfausweis mit dem Nachweis einer Tollwutimpfung nötig. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einfuhr durchgeführt worden sein.
Sowohl das Gesundheitszeugnis als auch der Impfpass müssen von der zuständigen Vertretung der Dominikanischen Republik übersetzt und beglaubigt worden sein.
Sollten Kleintiere, Vögel oder Fische eingeführt werden, ist eine Genehmigung der Dirección de Ganaderia, Secretaria de Estado de Agricultura in Santo Domingo notwendig. Diese Behörde legt möglicherweise auch eine Quarantänedauer fest.
Autor: Remo Nemitz

 

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