Guatemala - Einreisebestimmungen
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Reisepass:
ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Für die Einreise mit dem Flugzeug ist ein Rück- oder Weiterreiseticket erforderlich.
Visum:
Für touristische Reisen von bis zu 90 Tagen benötigen Staatsangehörige von EU-Ländern sowie der Schweiz und der Türkei kein Visum. Mit Reisepass ist ein visafreier Aufenthalt in der Region Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua bis zu 90 Tagen möglich. Die Aufenthaltserlaubnis wird kostenfrei bei der Einreise erteilt. Eine Verlängerung von 30 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Für die Einreise mit dem Flugzeug ist ein Rück- oder Weiterreiseticket erforderlich.
Visum:
Für touristische Reisen von bis zu 90 Tagen benötigen Staatsangehörige von EU-Ländern sowie der Schweiz und der Türkei kein Visum. Mit Reisepass ist ein visafreier Aufenthalt in der Region Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua bis zu 90 Tagen möglich. Die Aufenthaltserlaubnis wird kostenfrei bei der Einreise erteilt. Eine Verlängerung von 30 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Am 15.11.2004 wurden die Grenzformalitäten zwischen Guatemala und El Salvador erleichtert: Für Ausländer außerhalb der Region reicht nun bei der Ausreise aus Guatemala oder El Salvador ein einziger Stempel im Reisepass.
Es wird dringend empfohlen, vor der Einreise oder unmittelbar danach Kopien der Reisedokumente an die zuständige Botschaft im Reiseland zu senden.
Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig.
Deutschland: deutscher Kinderausweis mit Lichtbild, Eintrag in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Österreicher: bis zum vollendeten 12. Lebensjahres des Kindes ist es möglich, das Kind im Reisepass eines begleitenden Elternteilseinzutragen. Ebenso wird ein eigener Reisepass akzeptiert.
Schweizer: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.
Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig.
Deutschland: deutscher Kinderausweis mit Lichtbild, Eintrag in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Österreicher: bis zum vollendeten 12. Lebensjahres des Kindes ist es möglich, das Kind im Reisepass eines begleitenden Elternteilseinzutragen. Ebenso wird ein eigener Reisepass akzeptiert.
Schweizer: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.
Alleinreisende Minderjährige sollten bei Einreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.
Impfungen:
genaue Informationen zu empfohlenen und geforderten Impfungen für Reisen in Guatemala erhalten sie im Kapitel Guatemala - Gesundheit und Krankheiten.
Einreise mit Haustieren:
Einreise mit Haustieren:
Um Katzen oder Hunde in Guatemala einzuführen, ist ein vom Amtstierarzt des Herkunftslandes ausgestelltes Gesundheitszeugnis erforderlich.
Sollte das Tier aus einem Land kommen, in dem es Tollwut gibt, ist ein Tollwutimpfzertifikat nötig.
Die Tollwutimpfung muss bei der Einreise in Guatemala länger als 30 Tage und weniger als ein Jahr her sein.
Bei Hunden muss eine Impfung gegen das Parvovirus nachgewiesen werden. Zollfreiheit ist nur bei reinrassigen Tieren möglich.

