Honduras Einreisebestimmungen



Reisepass:
ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Für die Einreise mit dem Flugzeug ist ein Rück- oder Weiterreiseticket erforderlich.
Jeder Reisende muss in in Honduras Besitz eines eigenen maschinenlesbaren Reisepasses sein. Es ist aufgrund der häufigen Diebstähle und Überfälle ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den honduranischen Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem honduranischen Einreisestempel beinhaltet.

Visum:
Für touristische und geschäftliche Reisen von bis zu 90 Tagen benötigen Staatsangehörige von EU-Ländern sowie der Schweiz und der Türkei kein Visum. Bei der Einreise nach Honduras wird an sie eine gebührenfreie Aufenthaltserlaubnis ausgestellt. Bei Einreise wird von den Grenzbeamten ein gelber Einreisezettel in den Reisepass eingeheftet.
Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen (im Gesamtraum!) zulässig ist. Bei Einreise aus einem anderen CA-4-Staat nach Honduras erhalten Reisende keine Aus- und Einreisestempel. Vorgeschrieben ist jedoch gem. Artikel 127 Ziffer 18 der Ausführungsvorschriften zum „Gesetz betr. Reisevorschriften und Ausländerstatus“ bei Einreise nicht-zentralamerikanischer Ausländer auf dem Landwege die Zahlung einer Tourismussteuer in Höhe von 3,00 US-Dollar bzw. des Gegenwerts in der honduranischen Währung Lempiras.
 
An einzelnen Grenzübergängen von Honduras wird eine Ausreisegebühr verlangt, die sehr unterschiedlich festgesetzt wird. Eine zentrale Gebührenregelung gibt es nicht. Bei der Ausreise per Flugzeug sind am Flughafen verschiedene Gebühren in Höhe von insgesamt 30,00 US-Dollar zu entrichten.
 

Falls ein längerfristiger und/oder Aufenthalt zu anderen Zwecken erwünscht ist, sollte das Visum möglichst bereits vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung von Honduras eingeholt werden. Da die Botschaft von Honduras in Deutschland keine Visa ausstellt, ist das Generalkonsulat von Honduras in Hamburg zuständig (siehe Honduras - wichtige Adressen).

Die früher ebenfalls häufig angewandte - allerdings nicht offizielle - Praxis, den Aufenthalt in Honduras durch kurzzeitige Ausreise in eines der Nachbarländer um weitere 90 Tage zu verlängern, wird nicht mehr toleriert!

Transit:
visumpflichtige Besucher, die über die nötigen Weiterreisedokumente verfügen, innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig.

Deutschland: bis zum 16. Lebensjahr deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder ein eigener Reisepass.

Österreicher: eigener Reisepass

Schweizer: eigener Reisepass
 
Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise über ausreichend Geldmittel verfügen.

Impfungen:
genaue Informationen zu empfohlenen und geforderten Impfungen für Reisen in Honduras erhalten sie im Kapitel Honduras - Gesundheit und Krankheiten.




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