Kolumbien - Einreisebestimmungen



Reisepass:
ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Für die Einreise mit dem Flugzeug ist ein Rück- oder Weiterreiseticket erforderlich.

Visum:
Für touristische Reisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 180 Tagen in Kolumbien  benötigen Staatsbürger von EU-Ländern (Ausnahmen Polen und Bulgarien), der Schweiz und der Türkei kein Visum. Bei der Einreise nach Kolumbien wird von der wird von der Immigrationsbehörde Departamento Administrativo de Seguridad (DAS) ein Stempel erteilt, der als Touristenvisum gilt und die Aufenthaltsdauer festlegt. Reisende sollten daher bei der Einreisekontrolle durch Vorlage von Einladungsschreiben, Flugtickets o.ä. die Grenzbeamten bitten, eine Aufenthaltsdauer zu genehmigen, die den angestrebten Aufenthaltszeitraum abdeckt, was in der Regel auch erfolgt.

Überschreitet der Aufenthaltszeitraum die genehmigte Aufenthaltsdauer, muss rechtzeitig beim DAS eine Verlängerung beantragt werden, die gebührenpflichtig ist. Der DAS ist in allen größeren Städten des Landes vertreten.

Bei der Einreise auf dem Landweg sollte darauf geachtet werden, dass man am Grenzübergang einen Einreisestempel erhält. Dies gilt insbesondere für Einreisen zur Nachtzeit

Für geschäftliche Reisen sowie für Studien- und Arbeitsaufenthalten besteht eine generelle Visumpflicht. Sobald eine Reise nicht ausschließlich touristisch ist, wird ein Visum nötig.

Offiziell gibt es in Kolumbien keine Reisebeschränkungen. Dennoch kann es aufgrund der Intensität des Binnenkonfliktes und der hohen Militärpräsenz weiterhin zu tatsächlichen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit in Kolumbien kommen.
Bei der Ausreise aus Kolumbien erhält man von der Sicherheitspolizei einen Ausreisestempel.

Visagebühren:
Studentenvisum 32,00 Euro
Arbeitsvisum 146,00 Euro
Geschäftsvisum 156,00 Euro
 
Unterlagen:
Für jede Form und Kategorie eines Visums muss der Antragsteller folgende allgemeine Bedingungen erfüllen:
  • Seinen Pass oder ein gültiges Reisedokument mit mindestens sechs (6) Monaten Gültigkeit, in gutem Zustand, mit freien Seiten und Fotokopien der benutzten Seiten vorlegen
  • Das Antragsformular ist korrekt ausgefüllt einzureichen
  • Die Voraussetzungen für das jeweilige Visum beifügen
  • Drei aktuelle Farbfotos, von vorne, mit weißem Hintergrund, Größe 3x3 cm
 
Ausserdem für ein Geschäftsvisum
  • Originalschreiben des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens, das den ausländischen Staatsbürger akkreditiert und in dem die durchzuführende Aktivität näher beschrieben wird, einschließlich einer Bescheinigung der Satzung oder gesetzlichen Vertretung oder
  • Originalschreiben der öffentlichen oder privaten Einrichtung in Kolumbien, das den Besuch des ausländischen Bürgers herbeiführt, in dem versichert wird, dass diese während seines Aufenthaltes in Kolumbien die Verantwortung für den ausländischen Bürger übernimmt, einschließlich des Nachweises der Existenz und gesetzlichen Vertretung dieser Einrichtung, oder
  • Originalschreiben des gesetzlichen Vertreters der ausländischen juristischen Person, das den Antragsteller akkreditiert und das Angaben über die Position des Antragstellers sowie den in Kolumbien durchzuführenden Aktivitäten enthält, einschließlich der Bescheinigung der Satzung oder der gesetzlichen Vertretung des Unternehmens
  • Originalschreiben gleichen Inhalts mit den erforderlichen Anlagen, die vom gesetzlichen Vertreter der öffentlichen oder privaten Einrichtung in Kolumbien, die den Besuch des ausländischen Bürgers herbeiführt, unterzeichnet wurden sowie Dokumente, die die wirtschaftliche Verbindung zwischen den betreffenden Einrichtungen bestätigen
  • Persönliche Vorstellung
Dokumente, die in einer anderen Sprache als Spanisch ausgestellt wurden, müssen von einem beeidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden.
 
Antragstellung:
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder Konsularabteilung der zuständigen kolumbianischen Botschaft (siehe Kolumbien - wichtige Adressen). Die Botschaft bzw. das zuständige Konsulat lässt grundsätzlich keine Vermittler zu. Der Antragsteller muss direkt Kontakt aufnehmen.
In Deutschland gibt es zwei offizielle konsularische Vertretungen Kolumbiens, das Generalkonsulat in Frankfurt und die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin.
Die Honorarkonsuln in Bremen, Hamburg und Stuttgart erfüllen ebenfalls einige Funktionen und unterstützen die beiden offiziellen Konsulate.
 
Bearbeitungszeit:
Abhängig von der Visumart, normalerweise 2 Wochen bis ein Monat. Eine telefonische Terminabsprache zur Visumerteilung ist von der Botschaft erwünscht.

Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig.

Deutschland: akzeptiert wird der deutsche Kinderausweis mit Lichtbild (bis zum 16. Lebensjahr) oder ein eigener Reisepass. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgestellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Österreich: eigener Reisepass.

Schweiz: eigener Reisepass.

Kinder (jünger als 18 Jahre), die nicht mit beiden Eltern oder Erziehungsberechtigeten reisen, müssen bei der Ausreise aus Kolumbien eine notariell beglaubigte Zustimmung des/der fehlenden Elternteile oder Erziehungsberechtigten vorweisen können.

Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise über ausreichend Geldmittel verfügen.
 
Impfungen:

genaue Informationen zu empfohlenen und geforderten Impfungen für Reisen in Kolumbien erhalten sie im Kapitel Kolumbien - Gesundheit und Krankheiten.

Einreise mit Haustieren:
Laut Informationen des kolumbianischen Landwirtschaftsinstituts (Instituto Colombiano Agropecuario – ICA, Büro auf dem Flughafen El Dorado, Tel.: (011571) 4138893 Fax: (011571) 4138873) müssen für die Einfuhr von Tieren und Haustieren in Kolumbien folgende Bedingungen erfüllt werden: ein tierärztliches Gesundheitszeugnis und ein aktueller Impfpass
Diese Dokumente müssen auf dem Zielflughafen, sobald Ihnen das Tier übergeben wird, der zuständigen Stelle des ICA vorgelegt werden. Die Dokumente müssen NICHT durch das Konsulat beglaubigt werden.
Am besten auf Spanisch oder Englisch– ausgestelltes Gesundheitszeugnis und eine Impfbescheinigung vorlegen.
Es ist verboten, Katzen aus von BSE/ Rinderwahnsinn betroffenen Ländern in kolumbianisches Staatsgebiet einzuführen. Diese Maßnahme trifft u.a. auch auf Deutschland, Österreich und die Schweiz zu.





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