Mexiko Einreisebestimmungen



Reisepass:
ist allgemein erforderlich. Der Reisepass sollte bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Für die Einreise mit dem Flugzeug ist ein Rück- oder Weiterreiseticket erforderlich.

Visum:
Für touristische Reisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 3 Monaten in Mexiko benötigen Staatsbürger von EU-Ländern und der Schweiz kein Visum. Hier ersetzt die Touristenkarte ein Visum.

Für geschäftliche Reisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 6 Monaten in Mexiko benötigen Techniker und Monteure u.a aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kein Visum.

Wird jedoch Werkzeug nach Mexiko eingeführt oder werden Verträge in Mexiko abgeschlossen, ist ein Visum notwendig. Bei der Ein- und Ausreise wird ein schriftlicher Nachweis der betreffenden Werkzeuge gefordert. Ebenso ist ein Visum notwendig, wenn in Mexiko eine Arbeit aufgenommen werden soll.

Touristenkarte:
Wird für Touristen und geschäftlich Reisende ausgestellt. Grundsätzlich kann diese Touristenkarte für 90 Tage Aufenthalt in Mexiko ausgestellt werden, oft werden jedoch nur 30 Tage eingetragen. Achten Sie daher bei der einreise auf die Gültigkeitsdauer um bei der Ausreise keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Die kostenlose Touristenkarte kann man von Konsulaten Mexikos, an Grenzübergängen und von Fluggesellschaft erhalten. Sie ist für eine einreise gültig und muss bei der Einreise nach Mexiko abgestempelt werden. Die mexikanischen Einwanderungsbehörden behalten sich das Recht vor, Nachweise zu verlangen, dass der Aufenthalt in Mexiko ausschliesslich touristisch ist bzw. im Rahmen einer Geschäftsreise (ohne Werkzeugeinfuhr oder Vertragsabschluss) liegt. Ausserdem müssen evtl. ausreichende Geldmittel nachgewiesen werden. Die Touristenkarte muss bei der Ausreise aus Mexiko von den Behörden entwertet werden.

Bei der Einreise auf dem Landweg über die USA ist es vorgekommen, dass Touristenkarten nicht abgestempelt wurden. In diesem Fall kann dies erfahrungsgemäß, z.B. gegen Vorlage des Bustickets, bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) nachgeholt werden.

Eine Verlängerung auf bis zu sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Jedoch besteht hierauf kein Anspruch.

Erwerbstätigkeit:
Touristen dürfen in Mexiko keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Für darüber hinausgehende Aktivitäten (z.B. als humanitärer Helfer oder Beobachter im Auftrag von Nichtregierungsorganisationen) wird eine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigt, die vor der Einreise über die mexikanischen Vertretungen in Deutschland oder teilweise mit Touristenvisum in Mexiko entsprechend der Tätigkeit beim mexikanischen Innenministerium (Gobernación, Abt. Instituto Nacional de Migración) beantragt werden muss.
Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft in Berlin oder das mexikanische Generalkonsulat in Frankfurt hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden.

Transit
Reisende, die normalerweise visumpflichtig wären, benötigen kein Transitvisum, wenn den Transitraum nicht verlassen, innerhalb von 24 h mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und gültige Weiter- oder Rückreisedokumente vorweisen können.
 
Unterlagen:
Geschäftsvisum: einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass - ein Antragsformular - zwei Passfotos - ein Originalschreiben der deutschen Firma mit genauen Angaben zu Zweck sowie Dauer der Reise mit Kostenübernahmebestätigung und genauer Anschrift der zu besuchenden mexikanischen Firma (in spanisch) - ein Original-Einladungsschreiben des mexikanischen Geschäftspartners, das Zweck sowie Dauer der Reise angibt und versichert, dass der Reisende weiterhin in seinem Wohnsitzland angestellt bleibt und aus diesem Land weiter bezahlt wird (in spanisch) - genaue Auflistung (in englisch oder spanisch) der nach Mexiko mitzuführenden Gegenstände (Werkzeuge o.ä., diese Gegenstände müssen wieder ausgeführt werden).
 
Antragstellung:
Konsulate oder Konsularabteilungen der mexikanischen Botschaften (siehe Mexiko - wichtige Adressen). Mexiko achtet hierbei jedoch sehr stark auf eine Konsularbezirksbindung: der Visaantrag muss bei dem Konsulat gestellt werden, das für den Sitz der entsendenden Firma zuständig ist.

Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig. Kinder und Jugendliche benötigen daher eine eigene Touristenkarte. Ausserdem müssen sie in der Touristenkarte der mitreisenden Eltern erwähnt werden. Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils reisen, müssen keine Erlaubnis der nicht mitreisenden Eltern mitführen.

Deutschland: eigener Reisepass, der deutsche Kinderausweis wird nicht akzeptiert. Ausserdem ist es möglich, Kinder im deutschen Reisepass eines mitreisenden Elternteils einzutragen.

Österreich: eigener Reisepass.

Schweiz: eigener Reisepass.

Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise in Mexiko über ausreichend Geldmittel verfügen.
 
Impfungen:

genaue Informationen zu empfohlenen und geforderten Impfungen für Reisen in Mexiko erhalten sie im Kapitel Mexiko - Gesundheit und Krankheiten.

Einreise mit Haustieren:
Bei der Einfuhr von allen Tieren muss ein höchstens 5 Tage altes Gesundheitszeugnis vorliegen. Hunde und Katzen benötigen ausserdem ein Tollwutimpfzertifikat, für die Einfuhr von Vögeln ist eine Einfuhrgenehmigung des mexikanischen Landwirtschaftsministerium nötig.




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