St Lucia - Einreisebestimmungen



Reisepass:
ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Bei der Einreise nach St. Lucia muss ein Rück- oder Weiterreiseticket vorliegen.

Visum:
Für touristische und geschäftliche Reisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 28 Tagen auf St Lucia benötigen Staatsbürger von EU-Ländern (Ausnahme Lettland) der Schweiz und der Türkei kein Visum.

Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig.

Deutschland: akzeptiert wird der deutsche Kinderausweis oder ein eigener Reisepass. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgestellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Österreich: bis zum vollendeten 12. Lebensjahres des Kindes ist es möglich, das Kind im Reisepass eines begleitenden Elternteilseinzutragen. Ebenso wird ein eigener Reisepass akzeptiert.

Schweiz: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.

Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise über ausreichend Geldmittel verfügen.

Aufenthaltsgenehmigung:
Sind längere Aufenthalte auf St Lucia geplant, wenden Sie sich an das Konsulat (siehe St. Lucia - wichtige Adressen). Anträge auf einen Aufenthaltsgenehmigung werden vom Außenministerium in Castries bearbeitet.

Impfungen:
genaue Informationen zu empfohlenen und geforderten Impfungen für Reisen auf St Lucia erhalten sie im Kapitel St Lucia - Gesundheit und Krankheiten.
 
Abflugsteuer:
Für alle Passagiere über 12 Jahre wird beim Verlassen der Insel eine Abflugsteuer von EC $54 bzw. US$ 22 erhoben.
 

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