St Vincent und die Grenadinen - Einreisebestimmungen
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Reisepass:
ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei Einreise auf St Vicent und den Grenadinen noch mindestens 6 Monate gültig sein. Bei der Einreise muss ein Rück- oder Weiterreiseticket vorliegen.
Visum:
Für touristische und geschäftliche Reisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen auf St Vincent und den Grenadinen benötigen Staatsbürger von Deutschland, Österreich und der Schweiz kein Visum.
Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig.
Deutschland: akzeptiert wird der deutsche Kinderausweis mit Lichtbild oder ein eigener Reisepass. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgestellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Österreich: bis zum vollendeten 12. Lebensjahres des Kindes ist es möglich, das Kind im Reisepass eines begleitenden Elternteilseinzutragen. Ebenso wird ein eigener Reisepass akzeptiert.
Schweiz: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.
Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise über ausreichend Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung:
Sind längere Aufenthalte auf St Vincent und die Grenadinen geplant, wenden Sie sich an das zuständige Konsulat, das Department of Tourism oder die High Commission in London (siehe St. Vincent und die Grenadinen - wichtige Adressen).
