Chile - Einreisebestimmungen



Reisepass:
ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visum:

Für touristische Reisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen in Chile benötigen Staatsbürger von EU-Ländern, der Türkei und der Schweiz kein Visum.
Bei Einreise erhalten Touristen kostenlos eine "Tarjeta de Turismo" (Touristenkarte). Die "Tarjeta de Turismo" muss beim Verlassen des Landes zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Diebstahl muss daher vor Ausreise von der "Policía Internacional" in Santiago (Gral. Borgoño 1052, Tel. 02-5657863) bzw. in anderen Regionen von der "Policía de Investigaciones" eine Ersatzkarte ausgestellt werden.

Transit:
Reisende, die normalerweise visumpflichtig wären, benötigen kein Transitvisum, wenn den Transitraum nicht verlassen, innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und gültige Weiter- oder Rückreisedokumente vorweisen können.

Gültigkeitsdauer:
Touristenvisum: bis zu 90 Tage. Der Aufenthalt kann gegen eine Gebühr von 100 USD einmalig um 90 Tage verlängert werden. Zuständig sind hierfür das "Departamento de Extranjería" in Santiago (Agustinas 1235, Tel. 02-5502469) bzw. in anderen Regionen die jeweilige "Gobernación Provincial".

Für andere Aufenthaltszwecke oder einen längerfristigen Aufenthalt sollte rechtzeitig vor Einreise die örtlich zuständige chilenische Auslandsvertretung zum Erfordernis eines Visums befragt werden.

Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig.

Deutschland: Kinderreisepässe und Kinderausweise wurden noch nicht offiziell anerkannt, in der Praxis werden beide Dokumente (Kinderausweis mit Lichtbild) jedoch bei Einreise akzeptiert. Die Eintragung eines Kindes im Pass der Eltern ist hingegen nicht ausreichend. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgestellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Österreicher: eigener Reisepass.

Schweizer: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.

Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die nicht von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Diese in spanischer Sprache verfasste Erklärung muss von einer chilenischen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) beglaubigt sein. Eine minderjährige Person, die bei Einreise nach Chile von den Erziehungsberechtigten begleitet wird, jedoch nicht in deren Begleitung ausreisen soll, benötigt eine Einverständniserklärung in der oben beschriebenen Form zur Ausreise aus Chile. Für alle Fälle sind die Dokumente ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt.


Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise über ausreichend Geldmittel verfügen sowie bei der Einreise ein Weiter- oder Rückreiseticket vorweisen können.

Impfungen:
Informationen zu empfohlenen Impfungen, Gesundheitsrisiken und Hygiene in Chile finden Sie im Kapitel Chile - Gesundheit und Krankheiten.
 
Einreise mit Haustieren:
Hunde, Katzen und Vögel benötigen bei der Einfuhr nach Chile ein Gesundheitszeugnis eines amtstierartes aus dem Herkunftsland, das  belegt, dass das Tier krankheitsfrei ist. Zusätzlich ist der Nachwei einer Tollwutimpfung (entweder mit eigenem Zertifikat oder im Gesundheitszeugnis). Die Tollwutimpfung muss vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten durchgeführt sein.
Papageien dürfen nicht nach Chile eingeführt werden.




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