Brasilien - Einreisebestimmungen
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ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Visum:
Für touristische Reisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen in Brasilien benötigen Staatsbürger von EU-Ländern, der Türkei und der Schweiz kein Visum. Ausnahmen: Staatsbürger von Estland, Lettland, Malta und Zypern benötigen ein Visum.
Transit:
Reisende, die normalerweise visumpflichtig wären, benötigen kein Transitvisum, wenn den Transitraum nicht verlassen, nicht üner Nacht bleiben, mit dem nächsten Flug weiterfliegen und gültige Weiter- oder Rückreisedokumente vorweisen können. Jedoch wird visumpflichtigen Reisenden empfohlen, auch wenn die genannten Bedingungen einen Transit eintreffen, ein Transitvisum zu beantragen, um mögliche Probleme zu umgehen.
Die Befreiung vom Transitvisum gilt nicht beim Transit zwischen dem Rio de Janeiro Galeao Airport und dem Santos Dumont Airport, zwischen dem Sao Paulo Vircopos Airport, dem Congonhas Airport und dem Guarulhas Airport sowie am Confis Airport in Belo Horizonte.
Gültigkeitsdauer:
Touristen- und Geschäftsvisum: bis zu 90 Tage. Bei der brasilianischen Bundespolizei kann man das Visum einmalig um 90 Tage verlängern. Innerhalb von 12 Monaten darf man sich bis zu 180 Tage in Brasilien aufhalten. Alle brasilianischen Visa ermöglichen im Gültigkeitszeitraum eine mehrfache Einreise. Es ist für Touristen nicht erlaubt, in Brasilien eine Arbeit aufnehmen.
Antragstellung:
Persönlich oder per Post bei der zuständigen konsularischen Vertretung (siehe Brasilien - wichtige Adressen).
Vor dem Einreichen der Unterlagen muss eine Online-Antragstellung auf der Webseite https://scedv.serpro.gov.br erfolgen.
Bearbeitungszeit:
Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig.
Deutschland: akzeptiert wird der deutsche Kinderausweis (Mit Lichtbild) oder ein eigener Reisepass. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgstellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Österreicher: bis zum vollendeten 12. Lebensjahres des Kindes ist es möglich, das Kind im Reisepass eines begleitenden Elternteils (am besten im Reisepass der Mutter) einzutragen. Ebenso wird ein eigener Reisepass akzeptiert.
Schweizer: Für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.
Minderjährige, die nicht von beiden Elternteile oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Dies gilt insbesondere für die Ausreise aus Brasilien, bei der Einreise wird in der Regel nicht danach verlangt. Die elterliche Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden. In Brasilien geborene Minderjährige und vermutlich auch im Ausland geborene Minderjährige mit brasilianischem Pass bedürfen in der Regel einer Genehmigung eines brasilianischen Richters, wenn sie aus Brasilien ohne Begleitung beider Eltern ausreisen wollen.
Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise über ausreichend Geldmittel verfügen.
Hunde und Katzen benötigen bei der Einfuhr nach Brasilien ein ntenationales Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland, das belegt, dass das Tier krankheitsfrei ist. Tiere, die älter als 3 Monate sind benötigen einen Nachweis der tollwutimpfung (entweder mit eigenem Zertifikat oder im Gesundheitszeugnis). Mit der Ausnahme von Paraguay, Uruguay und Argentinien muss die Einfuhr vom brasilianischen Konsulat im Herkunftsland genehmigt werden.

